Abschaffung Mobilität • 2017

24.01.2017

Die Mobilität wurde mit 2017 abgeschafft. Dementsprechend entfallen auch die Beitragszahlungen an das Nisf (0,3 %), welche bisher für die Industrie (> 15 Mitarbeiter) und den Handel (> 50 Mitarbeiter) geschuldet waren.

Die Begünstigung für bis zum 31.12.2016 angestellte Arbeitnehmer aus der Mobilitätsliste kann noch bis zu deren Auslaufen in Anspruch genommen werden.

Des Weiteren entfällt für Baubetriebe die Zahlung von 0,8 % welche für die Unterstützung des Arbeitslosengeldes von Bauarbeitern zu bezahlen war.

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