Geplante Erhöhung der Grenze im Pauschalsystem von 85.000 € auf 100.000 € in Italien ab 2027 • 2026

05.11.2026

Geplante Erhöhung der Grenze im Pauschalsystem von 85.000 € auf 100.000 € in Italien ab 2027

Pauschalsystem 2027 in Italien – geplante Änderungen und mögliche Auswirkungen

Hinweis – Stand Oktober 2026:
Die nachfolgenden Änderungen stellen den aktuellen Diskussionsstand zum Legge di Bilancio 2027 dar. Eine endgültige Umsetzung hängt von der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes ab.

Überblick über die geplanten Änderungen im Pauschalsystem ab 2027

Die italienische Regierung will die Erlösgrenze für das Pauschalsystem (regime forfettario) von 85.000 € auf 100.000 € anheben, allerdings nur für die Ersatzsteuer. Für die MwSt. bleibt die Grenze vorerst bei 85.000 €, da für eine solche Erhöhung eine Sondergenehmigung der EU benötigt wird.

Zudem soll die Grenze von 35.000 € für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auch für das Jahr 2027 gelten.

Maßnahme Aktuell Mögliche Anpassung 2027
Zugangsgrenze für die Ersatzsteuer 85.000 € 100.000 €
MwSt.-Befreiung 85.000 € 85.000 €, bis zur EU-Sondergenehmigung
Sofortiger Austritt im laufenden Jahr über 100.000 € über 115.000 € für die Ersatzsteuer, über 100.000 € für die MwSt.
Grenze für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 35.000 € Verlängerung der Grenze von 35.000 € auch für 2027
Ersatzsteuersatz 15 % bzw. 5 % unverändert

1. Anhebung der Erlösgrenze auf 100.000 €

Wer im Vorjahr Erlöse von bis zu 100.000 € vereinnahmt hat, könnte das Pauschalsystem ab 2027 für die Einkommensteuer anwenden. Das steuerpflichtige Einkommen ergibt sich weiterhin aus den Erlösen, multipliziert mit dem Rentabilitätskoeffizienten der jeweiligen Tätigkeit. Darauf fällt die Ersatzsteuer von 15 % bzw. 5 % an.

2. MwSt.: Grenze bleibt vorerst bei 85.000 € – zweigleisiges System

Für die MwSt. bleibt die Befreiungsgrenze bei 85.000 €, da für eine Erhöhung eine Sondergenehmigung der EU benötigt wird. Daraus ergibt sich ab 2027 voraussichtlich ein zweigleisiges System:

Erlöse im Vorjahr Ersatzsteuer MwSt.
bis 85.000 € Pauschalsystem (15 % bzw. 5 %) Befreit
über 85.000 € bis 100.000 € Pauschalsystem (15 % bzw. 5 %) Ordentliche MwSt.-Abrechnung mit allen damit zusammenhängenden Meldungen
über 100.000 € Ordentliche Besteuerung (IRPEF) Ordentliche MwSt.-Abrechnung mit allen damit zusammenhängenden Meldungen

Mit unserem Pauschalsystem-Rechner können Sie die Steuerbelastung des Pauschalsystems mit jener der regulären, progressiven IRPEF-Besteuerung vergleichen.

Fazit

Die geplante Anhebung auf 100.000 € würde das Pauschalsystem für deutlich mehr Einzelunternehmer und Freiberufler öffnen und die Steuerbelastung spürbar senken. Für Erlöse zwischen 85.000 € und 100.000 € würde jedoch ein zweigleisiges System entstehen: Ersatzsteuer ja, MwSt.-Befreiung nein – zumindest bis zur Erteilung einer Sondergenehmigung durch die EU.

Weitere Informationen zum Pauschalsystem finden Sie in unserem Lexikonartikel.

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