Neuerungen • 2026

09.06.2026
In den letzten Wochen wurden mehrere arbeitsrechtliche Neuerungen beschlossen bzw. veröffentlicht. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Arbeitsdekret 2026, dem Haushaltsgesetz 2026 und dem Legislativdekret zur Entgelttransparenz. Da die Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab Mai, Juni bzw. Juli 2026 in Kraft treten, auf der nächsten Seite ein Überblick der wichtigsten Inhalte:


Lohntransparenzgesetz

Bereits im Rundschreiben vom April haben wir über die neuen Regelungen und Meldungen in Bezug auf die europäische Richtlinie zur Lohntransparenz (Entgelttransparenz und Einhaltung des Grundsatzes der gleichen Entlohnung von Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit) informiert.

Mitte Mai wurde nun das Legislativdekret zur Umsetzung unterzeichnet. Da die Inhalte im Wesentlichen unverändert geblieben sind, können die Details unserem Rundschreiben vom April entnommen werden.

Wichtig: Das Dekret betont ausdrücklich, dass mit der Anwendung des richtigen Kollektivvertrages und der korrekten Einstufung der Arbeitnehmer bereits ein großer Teil der Voraussetzungen für eine angemessene und gerechte Entlohnung erfüllt ist. Das erleichtert die Umsetzung deutlich, da wir bereits laufend darauf achten, dass der passende Kollektivvertrag verwendet und die Arbeitnehmer richtig eingestuft werden.


Abfertigung

Ab dem 1. Juli 2026 wird die Frist für die Entscheidung über die Abfertigung für Arbeitnehmer, die erstmalig ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis aufnehmen, von bisher 6 Monaten auf 60 Tage verkürzt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Wahl, wird der Arbeitnehmer automatisch in den Zusatzrentenfonds eingeschrieben.
Für die genaue operative Umsetzung sowie für eine allfällige Anpassung der bisherigen Formulare sind weiterhin die endgültigen Anweisungen bzw. aktualisierten Unterlagen der zuständigen Stellen, insbesondere COVIP, abzuwarten. Sobald die neuen Vordrucke verfügbar sind, werden wir diese über gupa zur Verfügung stellen.


Gerechter Lohn („salario giusto“)

Mit dem Arbeitsdekret (Decreto Lavoro) wurde der Begriff des „salario giusto“ eingeführt und konkretisiert. Es wurde kein gesetzlicher Mindestlohn beschlossen, sondern maßgeblich bleibt grundsätzlich die Entlohnung laut den nationalen Kollektivverträgen. Das Dekret ist seit Mai in Kraft, da es jedoch noch in ein Gesetz umgewandelt werden muss, können sich im Zuge des Umwandlungsverfahrens noch Änderungen oder Präzisierungen ergeben.


Angabe Kodex Kollektivvertrag

Seit dem 1. Mai 2026 ist zudem vorgesehen, dass der angewandte Kollektivvertrag zusätzlich mit dem einheitlichen alphanumerischen CNEL-Code angegeben wird. Diese Angabe ist im Arbeitsvertrag sowie im Lohnstreifen anzuführen.

Der Code dient der eindeutigen Identifizierung des Kollektivvertrages und soll eine bessere Kontrolle ermöglichen, ob der korrekte Kollektivvertrag sowie die entsprechenden kollektivvertraglichen Mindestlöhne angewandt werden.

Wir haben diese Verpflichtung bereits umgesetzt, sodass der jeweilige Code auf den Lohnabrechnungen entsprechend ausgewiesen wird.
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