„Bonus Mamme“ – Anträge um Direktauszahlung durch das NISF nun möglich • 2025

13.11.2025
Ende Oktober 2025 hat das NISF die operativen Anleitungen für den „Bonus Mamme“ für das Jahr 2025 veröffentlicht. Es handelt sich um eine monatliche Unterstützung von 40 €, die nicht mehr, wie im Jahr 2024, über die Lohnabrechnung, sondern direkt vom NISF ausbezahlt wird.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Bonus haben Arbeitnehmerinnen (unselbstständig oder selbstständig), die
  • mindestens zwei Kinder haben,
  • wobei das jüngste Kind unter 10 Jahren alt ist,
  • und deren Jahreseinkommen höchstens 40.000 € beträgt.
Darüber hinaus steht der Bonus auch Müttern mit drei oder mehr Kindern zu,
  • wenn das jüngste Kind unter 18 Jahren ist und
  • sie mit befristetem Arbeitsvertrag beschäftigt oder selbstständig tätig sind,
    und dadurch nicht bereits von der laufenden Beitragsbegünstigung über die Lohnabrechnung (für unbefristet beschäftigte Mütter mit drei Kindern) profitieren.
Wie und bis wann kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag kann ausschließlich online und mittels eigenem SPID unter www.inps.it eingereicht werden, und zwar im Menüpunkt „Nuovo Bonus Mamme“ (zu finden unter Sostegni, Sussidi e Indennità > Per genitori). Alternativ kann die Antragstellung auch über ein Patronat oder eine Gewerkschaft erfolgen.

Der Antrag für das Jahr 2025 muss bis spätestens 9. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung des Bonus erfolgt direkt durch das NISF, nicht über die Lohnabrechnung, und wird in einer Summe (maximal 480 €) bis spätestens Februar 2026 auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

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