Handelskammergebühren 2024
                    
                
                
                    10.06.2024
                
            
            
			            
            Die Handelskammer versendet diesen Tagen ein Informationsschreiben mittels PEC (zertifiziertem E-Mail) an die Unternehmen, welche in die ordentliche Sektion des Handelsregisters eingetragen sind. Es geht dabei um die Berechnung und Einzahlungsmodalitäten der jährlich zu entrichtenden Jahresgebühr.
In Bezug auf diese Schreiben besteht für Sie kein Handlungsbedarf, da wir für Sie die Berechnung der jährlichen Handelskammergebühr vornehmen und deren Einzahlung mittels einheitlichem Zahlungsvordruck F24 durchführen. Da uns alle notwendigen Informationen vorliegen, ist es nicht notwendig, die zugestellten Informationsschreiben an uns weiterzuleiten.