Rückvergütete Spesen – Angabe im Einheitslohnbuch • 2022

10.06.2022

Im Einheitslohnbuch müssen sämtliche Geld- und Sachleistungen in Bezug auf den Arbeitnehmer angeführt werden. Dazu zählen auch die Spesenrückerstattungen.

Es ist folglich zu empfehlen, sämtliche Spesen über den Lohnstreifen rückzuvergüten. Sollten Sie die Spesen weiterhin mittels Überweisung an den Mitarbeiter rückerstatten wollen, muss der Betrag trotzdem als neutrale Position im Lohnstreifen angeführt werden.

Details zur Spesenrückvergütung finden Sie im Lexikon unserer Internetseite bzw. unter folgendem Link: https://www.graber-partner.com/de/lexikon/55-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-spesenrueckverguetung-ital-rimborso-spese.html
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen