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Entlohnung, Lohnkosten und Lohnnebenkosten in Italien

Die Lohnkosten und die damit verbundene Entlohnung des Arbeitnehmers spielen bei der Vertragsvorbereitung und Verhandlung mit dem Mitarbeiter eine übergeordnete Rolle. Die Lohnkosten setzen sich aus dem Bruttolohn und den Lohnnebenkosten (Sozial- und Krankenversicherung, Unfallversicherung und sonstige spezifische Abgaben) zusammen.

Bei der Vertragsverhandlung dient die Bruttoentlohnung als Basis, da kollektivvertragliche und persönliche Gegebenheiten des Mitarbeiters (Anzahl der Monatsgehälter, Freibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder, Steuerprogression usw.) die Nettoentlohnung wesentlich beeinflussen können. Die Abfertigung von ca. einem Monatsgehalt pro Dienstjahr steht zusätzlich zur Jahresbruttoentlohnung zu. In der Berechnung der gesamten Lohnkosten ist die Abfertigung jedoch bereits enthalten, da es sich um Lohnnebenkosten handelt.

Sobald Klarheit über die Entlohnung besteht, können wir für Sie die genauen jährlichen Personalkosten berechnen. Als Richtwert kann auf das Bruttojahresgehalt ein Aufschlag von 40% hinzugerechnet werden, um die Jahreskosten bzw. die Lohnnebenkosten in Italien zu ermitteln.
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News & Rundschreiben
17.06.2025
Begünstigung unter 35 – nun anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
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17.06.2025
14. Monatslohn
Mitte Juni wurden für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. ...
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17.06.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juni ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus : Lohnerhöhung von 33 € ...
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17.06.2025
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2025
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2025 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
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