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Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung in Italien
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Definition Tochtergesellschaft in Italien
Eine
Tochtergesellschaft
ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen, dessen Beteiligungsanteile wiederum von einer anderen Gesellschaft (mehrheitlich) gehalten werden. Tochtergesellschaften sind Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaften (AG/Spa) oder - weitaus häufiger - Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH/Srl). Selbstverständlich können auch natürliche Personen an der Gesellschaft beteiligt sein. Die Kapitalgesellschaften werden in Italien durch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches - Artikel 2325 bis 2483 - geregelt.
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News
& Rundschreiben
17.06.2025
Begünstigung unter 35 – nun anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
weiterlesen
17.06.2025
14. Monatslohn
Mitte Juni wurden für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. ...
weiterlesen
17.06.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juni ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus : Lohnerhöhung von 33 € ...
weiterlesen
17.06.2025
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2025
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2025 für den Bereich Lohnabrechnung: Datum Beschreibung ...
weiterlesen
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