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Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung in Italien

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Definition Tochtergesellschaft in Italien

Eine Tochtergesellschaft ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen, dessen Beteiligungsanteile wiederum von einer anderen Gesellschaft (mehrheitlich) gehalten werden. Tochtergesellschaften sind Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaften (AG/Spa) oder - weitaus häufiger - Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH/Srl). Selbstverständlich können auch natürliche Personen an der Gesellschaft beteiligt sein. Die Kapitalgesellschaften werden in Italien durch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches - Artikel 2325 bis 2483 - geregelt.

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News & Rundschreiben
17.06.2025
Begünstigung unter 35 – nun anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
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17.06.2025
14. Monatslohn
Mitte Juni wurden für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. ...
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17.06.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juni ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus : Lohnerhöhung von 33 € ...
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17.06.2025
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2025
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2025 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
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