Tariflohn/Mindestlohn in Italien (ital.: paga base)

30.01.2023

Der Tariflohn wird im Kollektivvertrag (Tarifvertrag) festgelegt und bezeichnet das Mindestgehalt, das ein Arbeitnehmer, angepasst an die berufliche Qualifikation, mindestens verdienen muss.

Die Tariflöhne der einzelnen Kollektivverträge werden durch die Arbeitgeberverbände und durch die Gewerkschaften ausgehandelt und periodisch angepasst. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens den vorgeschriebenen Tariflohn (Mindestlohn) zu bezahlen.

Es ist möglich den Arbeitnehmern durch Zuwendungen mehr zu entlohnen. Nicht erlaubt ist es allerdings, unter Tarif zu entlohnen.

Weiterführende Informationen:
- Anmeldung Arbeitnehmer in Italien
- Verrechenbares Lohnelement

News & Rundschreiben
11.07.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Grafikhandwerk : Lohnerhöhung von 37 € ...
weiterlesen
11.07.2025
Betriebsvereinbarungen - Vorteile
Da mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung mehrere steuerliche Vorteile - sowohl für das Unternehmen als ...
weiterlesen
11.07.2025
Befreiung der NISF-Beiträge für Mütter mit mind. zwei Kindern Neue Auszahlungsmethode
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Befreiung der NISF-Beiträge für erwerbstätige Mütter mit mindestens ...
weiterlesen
11.07.2025
Prämie für die Beschäftigung von Invaliden
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr 2025 Invaliden beschäftigen bzw. beschäftigt haben, bitten wir Sie, ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol