Tariflohn/Mindestlohn in Italien (ital.: paga base)

20.04.2026

Der Tariflohn wird im Kollektivvertrag (Tarifvertrag) festgelegt und bezeichnet das Mindestgehalt, das ein Arbeitnehmer, angepasst an die berufliche Qualifikation, mindestens verdienen muss.

Die Tariflöhne der einzelnen Kollektivverträge werden durch die Arbeitgeberverbände und durch die Gewerkschaften ausgehandelt und periodisch angepasst. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens den vorgeschriebenen Tariflohn (Mindestlohn) zu bezahlen.

Es ist möglich den Arbeitnehmern durch Zuwendungen mehr zu entlohnen. Nicht erlaubt ist es allerdings, unter Tarif zu entlohnen.

Weiterführende Informationen:
- Anmeldung Arbeitnehmer in Italien
- Verrechenbares Lohnelement

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