Tariflohn/Mindestlohn in Italien (ital.: paga base)

09.09.2026

In Italien gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in Form eines festen Brutto-Stundenlohns, der für alle Arbeitnehmer gilt. Stattdessen werden die Lohnuntergrenzen grundsätzlich durch die nationalen Kollektivverträge bestimmt.

Die italienische Verfassung schreibt allerdings bereits in Art. 36 vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entlohnung haben, die der Menge und Qualität ihrer Arbeit angemessen und jedenfalls ausreichend ist.

Was ist der Tariflohn in Italien?

Die einzelnen Kollektivverträge legen für die jeweiligen Branchen und Tätigkeiten sogenannte Tariflöhne bzw. Mindestlöhne fest. Die Höhe hängt insbesondere von der Einstufung des Arbeitnehmers ab.

Ein Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten kann daher auch innerhalb desselben Kollektivvertrags einen niedrigeren Mindestlohn haben als beispielsweise ein qualifizierter Mitarbeiter oder eine Führungskraft.

Neben der Entlohnung regeln die Kollektivverträge zahlreiche weitere Bestandteile des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise Überstunden, Dienstalterszulagen, Urlaub, zusätzliche Monatsgehälter sowie verschiedene Zusatzleistungen.

Was versteht man unter dem „gerechten Lohn“?

Seit 2026 wurde die Bedeutung der Kollektivverträge nochmals gesetzlich gestärkt. Der Gesetzgeber verwendet nun den Begriff salario giusto“ – gerechter Lohn.

Als Referenz gilt nicht nur der reine Tarifgrundlohn. Entscheidend ist vielmehr die gesamte Vergütung, die der jeweilige Kollektivvertrag für den Arbeitnehmer vorsieht. Dazu können neben dem Grundlohn auch weitere kollektivvertraglich vorgesehene Lohnbestandteile und Zulagen gehören.

Damit bleibt Italien bei seinem kollektivvertraglichen System: Es wurde kein allgemeiner Mindestlohn von beispielsweise 9 oder 10 Euro pro Stunde eingeführt.

Welcher Kollektivvertrag ist maßgeblich?

Für die Bestimmung des angemessenen Entgelts spielen insbesondere

  • die Branche und der Produktionsbereich,
  • die hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit,
  • die Art und Größe des Arbeitgebers sowie
  • die konkrete Tätigkeit und Einstufung des Arbeitnehmers eine Rolle.

Die gesetzlichen Regelungen orientieren sich vor allem an den Kollektivverträgen der wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf nationaler Ebene. Wird im Unternehmen ein anderer Kollektivvertrag angewandt, darf die vorgesehene Gesamtvergütung grundsätzlich nicht niedriger sein als die vergleichbare Vergütung nach diesen Kollektivverträgen.

Darf ein höherer Lohn vereinbart werden?

Selbstverständlich darf ein höherer Lohn als vom Kollektivvertrag vorgesehen vereinbart werden. Der Kollektivvertrag legt grundsätzlich eine Untergrenze fest. Im individuellen Arbeitsvertrag können höhere Gehälter oder zusätzliche Lohnbestandteile vereinbart werden.

Häufig wird ein zusätzliches persönliches Lohnelement („superminimo“) vereinbart. Ob dieses mit späteren Erhöhungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne verrechnet werden kann, hängt von seiner vertraglichen Ausgestaltung ab.

Bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in Italien sollten daher sowohl der richtige Kollektivvertrag als auch die korrekte Einstufung und der daraus resultierende Mindestlohn geprüft werden.

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