Blutspende (ital.: donazione sangue)

26.08.2026

Blutspenden leisten einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung. Um Arbeitnehmern die Teilnahme an einer Blutspende zu erleichtern, sieht das italienische Recht unter bestimmten Voraussetzungen einen bezahlten Ruhetag vor. Die Regelung gilt für unentgeltliche Blutspenden in einer autorisierten Blutspendeeinrichtung und verpflichtet den Arbeitgeber, die entsprechende Freistellung zu gewähren.

Wer hat Anspruch auf die bezahlte Freistellung?

Anspruchsberechtigt sind alle lohnabhängigen Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, unabhängig von Kategorie und Sektor, einschließlich Lehrlinge, Hausangestellte und landwirtschaftliche Arbeiter. Nicht anspruchsberechtigt sind:

  • Selbständige und Freiberufler,
  • Mitarbeiter, die in der getrennten NISF-Verwaltung eingetragen sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit der Ruhetag samt Entlohnung zusteht und der Arbeitgeber die Rückerstattung beantragen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es müssen mindestens 250 Gramm Blut gespendet werden;
  • Die Spende muss bei einer autorisierten Blutspendeeinrichtung erfolgen (z. B. AVIS);
  • Die Spende wird durch eine ärztliche Bescheinigung belegt. Diese enthält u. a. die Steuernummer der Einrichtung, die Daten des Spenders sowie Tag und Uhrzeit der Entnahme.

Dauer der Freistellung

Die Freistellung für die Blutspende umfasst den gesamten Tag der Spende, unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Vorgangs.

Untauglichkeit der Spende

Wird der Arbeitnehmer als nicht spendetauglich beurteilt, besteht kein Anspruch auf einen ganzen bezahlten Ruhetag. Vergütet wird nur die Zeit, die für die Feststellung der Untauglichkeit und die Rückkehr zum Arbeitsplatz erforderlich ist. Auch in diesem Fall ist eine offizielle Bescheinigung der Einrichtung erforderlich. Mögliche Gründe für die Untauglichkeit der Spende sind zum Beispiel Abweichungen bei Blutdruck, Puls oder Temperatur, ein zu niedriger Eisenwert oder die Einnahme bestimmter Medikamente.

Rückerstattung an den Arbeitgeber

Die vom Arbeitgeber vorgestreckte Vergütung kann im Rahmen der monatlichen Beitragsabrechnung mit den an das NISF geschuldeten Beiträgen verrechnet werden.

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