Die Anwesenheitsliste, auf Italienisch lista presenze, dient zur monatlichen Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und der Abwesenheiten der Arbeitnehmer. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die korrekte Lohnabrechnung.
Für jeden Arbeitnehmer sollten insbesondere folgende Angaben festgehalten werden:
Diese Informationen werden für den sogenannten Libro Unico del Lavoro (LUL) benötigt. Der LUL ist das gesetzlich vorgeschriebene einheitliche Arbeitsregister in Italien und muss für Arbeitnehmer einen Kalender der täglichen Anwesenheiten enthalten.
Für die betriebsinterne Anwesenheitsliste ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Arbeitszeiten können beispielsweise über eine Stempeluhr, eine Personalsoftware oder eine entsprechend geführte Excel-Liste erfasst werden.
Wichtig ist, dass die Angaben vollständig und nachvollziehbar sind und dem jeweiligen Arbeitnehmer und Monat eindeutig zugeordnet werden können.
Die Anwesenheitsdaten sollten dem Lohnbüro rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Der Libro Unico del Lavoro muss grundsätzlich bis zum 16. des Folgemonats mit den Daten des jeweiligen Monats geführt werden.
Eine korrekte Anwesenheitserfassung ist insbesondere für die Berechnung von Lohn, Überstunden, Urlaub und Abwesenheiten wichtig.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Lexikon-Beiträgen zu Arbeitszeiten und Ruhetagen sowie zu den Inhalten einer Lohnabrechnung.
1. Ist eine Anwesenheitsliste in Italien verpflichtend?
Eine separate betriebliche Anwesenheitsliste ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die täglichen Anwesenheitsdaten der Arbeitnehmer müssen jedoch im Libro Unico del Lavoro erfasst werden.
2. Was muss in der Anwesenheitsliste stehen?
Insbesondere Arbeitsstunden, Überstunden, Urlaub, Ruhetage sowie bezahlte und unbezahlte Abwesenheiten.
3. Kann die Anwesenheitsliste in Excel geführt werden?
Ja. Die interne Erfassung kann grundsätzlich auch über Excel oder eine andere geeignete Software erfolgen.
4. Müssen auch Überstunden eingetragen werden?
Ja. Überstunden sind im Anwesenheitskalender gesondert zu erfassen.
5. Wie lange muss der Libro Unico del Lavoro aufbewahrt werden?
Der LUL ist grundsätzlich fünf Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren.