Die MwSt.-Quartalsmeldung ist eine seit 2017 regelmäßig abzugebende Meldung im italienischen Umsatzsteuerrecht.
Mit der MwSt.-Quartalsmeldung meldet der Steuerpflichtige die Ergebnisse seiner monatlichen oder vierteljährlichen MwSt.-Abrechnungen. Die Meldung hat reinen Informationscharakter.
Zur Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung sind grundsätzlich alle Unternehmen und Freiberufler mit italienischer MwSt.-Nummer verpflichtet.
Von der Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung befreit sind lediglich:
Dies können insbesondere sein:
Die MwSt.-Quartalsmeldung ist vierteljährlich einzureichen. Die Fristen sind:
Wird die MwSt.-Jahreserklärung bis zum 28.02. übermittelt und darin die Übersicht VP vollständig ausgefüllt, entfällt die Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung für das 4. Quartal.
Fällt eine Fälligkeit auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist automatisch auf den darauffolgenden Werktag.
Die MwSt.-Quartalsmeldung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Hier werden folgende Angaben gemacht:
Für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum wird eine eigene Übersicht VP erstellt. Diese enthält sämtliche Angaben zur MwSt.-Abrechnung, unter anderem:
Bei monatlicher Buchhaltung wird für jeden Monat eine eigene Übersicht erstellt.
Bei vierteljährlicher Buchhaltung wird eine einzige Übersicht für das gesamte Quartal erstellt.
Es werden keine Einzelrechnungen, sondern ausschließlich die Summen des jeweiligen Monats bzw. Quartals gemeldet. Die MwSt.-Quartalsmeldung ersetzt weder die MwSt.-Jahreserklärung noch die Zahlung der MwSt.
Die MwSt.-Quartalsmeldung ist keine Zahlungserklärung. Die MwSt.-Zahlung erfolgt weiterhin separat, in der Regel mittels F24-Zahlungsvordruck, entsprechend den geltenden Abrechnungsrhythmen (monatlich oder vierteljährlich).
Fehlerhafte oder fehlende MwSt.-Quartalsmeldungen können: