MwSt.-Quartalsmeldung (ital.: Communicazione delle liquidazioni periodiche IVA "LIPE")

26.01.2026

Die MwSt.-Quartalsmeldung ist eine seit 2017 regelmäßig abzugebende Meldung im italienischen Umsatzsteuerrecht.

Mit der MwSt.-Quartalsmeldung meldet der Steuerpflichtige die Ergebnisse seiner monatlichen oder vierteljährlichen MwSt.-Abrechnungen. Die Meldung hat reinen Informationscharakter.

Betroffene Unternehmen

Zur Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung sind grundsätzlich alle Unternehmen und Freiberufler mit italienischer MwSt.-Nummer verpflichtet.
Von der Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung befreit sind lediglich:

  • MwSt.-Subjekte, die von der Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung befreit sind
  • MwSt.-Subjekte, die von der periodischen MwSt.-Abrechnung befreit sind

Dies können insbesondere sein:

  • Steuerpflichtige, die ausschließlich steuerbefreite Geschäftsvorfälle ausführen
  • Steuerpflichtige, die eines der Pauschalsysteme anwenden (regime dei minimi oder regime forfettario)
  • Befreite Landwirte gemäß Art. 34 Abs. 6 DPR 633/72
  • Vereine im Pauschalsystem gemäß Gesetz 398/91
  • Ausländische Steuerpflichtige im OSS-System

Fälligkeiten

Die MwSt.-Quartalsmeldung ist vierteljährlich einzureichen. Die Fristen sind:

  • 1. Quartal: 31. Mai
  • 2. Quartal: 30. September
  • 3. Quartal: 30. November
  • 4. Quartal: 28. Februar

Wird die MwSt.-Jahreserklärung bis zum 28.02. übermittelt und darin die Übersicht VP vollständig ausgefüllt, entfällt die Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung für das 4. Quartal.

Fällt eine Fälligkeit auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist automatisch auf den darauffolgenden Werktag.

Inhalt der Meldung

Die MwSt.-Quartalsmeldung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Deckblatt

Hier werden folgende Angaben gemacht:

  • Bezugsjahr
  • MwSt.-Nummer des Steuerpflichtigen
  • MwSt.-Nummer der kontrollierenden Gesellschaft im Falle einer MwSt.-Gruppenabrechnung

Übersicht VP

Für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum wird eine eigene Übersicht VP erstellt. Diese enthält sämtliche Angaben zur MwSt.-Abrechnung, unter anderem:

  • Summe der aktiven und passiven Geschäftsvorfälle
  • Geschuldete MwSt.
  • In Abzug gebrachte MwSt.
  • MwSt.-Schuld oder MwSt.-Guthaben

Bei monatlicher Buchhaltung wird für jeden Monat eine eigene Übersicht erstellt.

Bei vierteljährlicher Buchhaltung wird eine einzige Übersicht für das gesamte Quartal erstellt.

Es werden keine Einzelrechnungen, sondern ausschließlich die Summen des jeweiligen Monats bzw. Quartals gemeldet. Die MwSt.-Quartalsmeldung ersetzt weder die MwSt.-Jahreserklärung noch die Zahlung der MwSt.

MwSt.-Zahlung

Die MwSt.-Quartalsmeldung ist keine Zahlungserklärung. Die MwSt.-Zahlung erfolgt weiterhin separat, in der Regel mittels F24-Zahlungsvordruck, entsprechend den geltenden Abrechnungsrhythmen (monatlich oder vierteljährlich).

Korrekturen und Strafen

Fehlerhafte oder fehlende MwSt.-Quartalsmeldungen können:

  • durch Korrekturmeldungen berichtigt werden
  • bei verspäteter oder unterlassener Abgabe zu Verwaltungsstrafen führen
News & Rundschreiben
09.06.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie der Provinz Bozen gilt noch bis zum 31.12.2026. Sie richtet sich an Südtiroler Betriebe, ...
weiterlesen
09.06.2026
Lehrlinge – Zeugnisse für Lohnanpassung
Bereits seit 2016 gilt, dass die Entlohnungen für Lehrlinge im Handwerk , welche ab Juli 2016 eingestellt ...
weiterlesen
09.06.2026
14. Monatslohn
Mitte Juni wird für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. Genauere ...
weiterlesen
09.06.2026
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol