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MwSt.-Quartalsmeldung

30.01.2023

Ab dem Jahr 2017 ist für MwSt.-Subjekte die Pflicht eingeführt worden, die Daten der MwSt.-Abrechnungen der Einnahmenagentur zu übermitteln.

Die periodische MwSt.-Meldung betrifft grundsätzlich alle ansässigen, nicht ansässigen Unternehmen (direkte MwSt.-Registrierung und Fiskalvertreter) und Freiberufler.

Durch die Einführung der Meldepflicht kann das italienische Steueramt Querkontrollen mit anderen Meldungen und Einzahlungen durchführen.

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