loader

MwSt.-Quartalsmeldung

15.10.2025

Ab dem Jahr 2017 ist für MwSt.-Subjekte die Pflicht eingeführt worden, die Daten der MwSt.-Abrechnungen der Einnahmenagentur zu übermitteln.

Die periodische MwSt.-Meldung betrifft grundsätzlich alle ansässigen, nicht ansässigen Unternehmen (direkte MwSt.-Registrierung und Fiskalvertreter) und Freiberufler.

Durch die Einführung der Meldepflicht kann das italienische Steueramt Querkontrollen mit anderen Meldungen und Einzahlungen durchführen.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
24.11.2025
PEC-Mail-Pflicht für Verwalter (Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Nach längerem hin und her zwischen Gesetzgeber, Handelskammer und Notariatskammer, wurde nun mittels Dekrets ...
weiterlesen
13.11.2025
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2025
4. November – abgeschaffter Feiertag
Der 4. November gilt als abgeschaffter Feiertag und wird als zusätzlicher Tag auf dem Lohnstreifen November ...
weiterlesen
13.11.2025
„Bonus Mamme“ – Anträge um Direktauszahlung durch das NISF nun möglich
Ende Oktober 2025 hat das NISF die operativen Anleitungen für den „ Bonus Mamme“ für das Jahr 2025 ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen