Wirtschaftsprüfung (ital.: revisione legale dei conti)

15.10.2026

Die Wirtschaftsprüfung bzw. gesetzliche Abschlussprüfung (revisione legale dei conti) ist die unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens durch einen Wirtschaftsprüfer (revisore legale). Dieser muss im Register der Wirtschaftsprüfer beim italienischen Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) eingetragen sein; hierfür sind unter anderem eine entsprechende Ausbildung, ein dreijähriges Praktikum und eine berufliche Eignungsprüfung erforderlich.

Ziel der Wirtschaftsprüfung ist es, mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob der Jahresabschluss (bilancio d’esercizio) insgesamt frei von wesentlichen Fehlern ist und nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurde. Die Prüfung erfolgt nach den Prüfungsstandards ISA Italia.

Welchen Zweck hat die Wirtschaftsprüfung?

Der Jahresabschluss wird vom Unternehmen selbst erstellt und enthält wesentliche Informationen über dessen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Durch die gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Prüfung soll die Verlässlichkeit dieser Informationen erhöht werden.

Damit sollen die Bilanzleser, insbesondere Gesellschafter, Banken und andere Kreditgeber, Lieferanten und Geschäftspartner sowie Behörden, eine größere Sicherheit hinsichtlich der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen erhalten. Die Abschlussprüfung soll dadurch das Vertrauen in die Finanzberichterstattung stärken und die Transparenz erhöhen. Sie stellt allerdings keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit oder den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens dar.

Was wird bei einer Wirtschaftsprüfung geprüft?

Im Mittelpunkt steht der Jahresabschluss als Ganzes. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt, ob dieser den geltenden Rechnungslegungsvorschriften entspricht und frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Dabei wird insbesondere geprüft, ob Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen zum Bilanzstichtag bzw. für das betreffende Geschäftsjahr vollständig und zutreffend erfasst, richtig bewertet und dem richtigen Zeitraum zugeordnet wurden.

Was bedeutet „frei von wesentlichen Fehlern“?

Als wesentlich gelten Fehler oder fehlende Angaben insbesondere dann, wenn sie die wirtschaftlichen Entscheidungen der Bilanzleser beeinflussen könnten. Entscheidend ist daher nicht, dass der Jahresabschluss vollkommen fehlerfrei ist, sondern dass er keine Fehler enthält, die für die Beurteilung des Unternehmens durch die Bilanzleser von Bedeutung sind. Der Wirtschaftsprüfer legt unter Berücksichtigung der Größe und Situation des Unternehmens eine Wesentlichkeit fest.

Die Prüfung erfolgt risiko- und stichprobenorientiert. Es werden grundsätzlich nicht sämtliche Geschäftsvorfälle und Buchungen einzeln kontrolliert. Der Prüfer konzentriert sich vor allem auf jene Bereiche, bei denen das Risiko wesentlicher Fehler höher ist.

Wann ist eine Wirtschaftsprüfung in Italien verpflichtend?

Bei einer S.p.A. (Aktiengesellschaft) ist grundsätzlich eine gesetzliche Abschlussprüfung vorgesehen. Sie wird von einem eingetragenen Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – vom collegio sindacale durchgeführt.

Bei einer S.r.l. (GmbH) ist die Bestellung eines Kontrollorgans oder Wirtschaftsprüfers insbesondere verpflichtend, wenn die Gesellschaft:

  • einen Konzernabschluss erstellen muss;
  • eine Gesellschaft kontrolliert, die selbst der gesetzlichen Wirtschaftsprüfung unterliegt; oder
  • in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens einen der folgenden Grenzwerte überschreitet:
    • Bilanzsumme: 4 Mio. Euro;
    • Umsatzerlöse: 4 Mio. Euro;
    • durchschnittlich 20 Arbeitnehmer.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Kontrollorgan bzw. Wirtschaftsprüfer bei italienischen GmbHs (S.r.l.).

Wie endet die Wirtschaftsprüfung?

Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsbericht (relazione di revisione) und gibt ein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ab.

Das Prüfungsurteil zeigt den Bilanzlesern, ob mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Punkten ordnungsgemäß erstellt wurde.

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