Häufig gestellte Fragen zum Thema: Kosten Arbeitnehmer

30.01.2023
Frage: Wie werden die Lohnkosten eines Arbeitnehmers berechnet?
Antwort
: Die Berechnung startet ausgehend vom monatlichen Bruttolohn, welcher dem aktuellen Lohnstreifen des Mitarbeiters entnommen werden kann. Diesem Bruttolohn müssen die indirekten Lohnkosten hinzugerechnet werden.

Anbei eine vereinfachte Berechnung (mit 14 Monatslöhnen, ohne Berücksichtigung von Urlaub, Pensionsfonds, Sanitätsfonds, IRAP usw.):

Faustregel: zur Errechnung der monatlichen Kosten kann der Bruttolohn lt. Lohnstreifen um 60 % erhöht werden (Bruttolohn * 1,6).
Für die Berechnung der jährlichen Kosten gilt hingegen folgendes: Jahresbruttolohn (inkl. zusätzliche Monatslöhne) + 40 % (Jahresbruttolohn *1,4)


Frage: Bekommen Arbeitnehmer mit gleichem Bruttolohn auch denselben Nettolohn?
Antwort
: Nein, da bei der Berechnung des Nettolohns viele persönliche Faktoren des Arbeitnehmers eine Rolle spielen. Dies sind z.B. Gemeindezusatzsteuer, Pensionsfonds, persönliche Steuersituation, usw.
Es kann daher vorkommen, dass Mitarbeiter mit identischem Bruttolohn einen völlig unterschiedlichen Nettolohn erhalten. Die Kosten für den Betrieb hingegen bleiben unverändert.

Frage: Kann mit den Arbeitnehmern ein Nettolohn vereinbart werden?
Antwort
: Wie sich aus obigen Punkten erkennen lässt, ist vor allem die Nettolohnberechnung sehr komplex und von vielen persönlichen Faktoren des Arbeitnehmers abhängig. Aus diesem Grund ist von Nettolohnvereinbarungen dringendst abzuraten. Eine Bruttolohnvereinbarung bringt zusätzlich noch einige Vorteile mit sich:
  • man behält den Gesamtüberblick der Lohnkosten;
  • die Arbeitnehmer werden gerecht behandelt und entlohnt;
  • weniger Gehaltsdiskussionen, da die Bruttolöhne vergleichbar sind;
  • keine Anpassung der Entlohnung notwendig, wenn obige Faktoren dazukommen bzw. entfallen;
  • keine Anpassung der Entlohnung notwendig, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern (z.B. Erhöhung/Verminderung %-Satz der Einkommensteuer (IRPEF), usw.).
Da sich Arbeitnehmer bei Gehaltsverhandlungen allerdings oft am Nettolohn orientieren, können Sie für eine erste Orientierung unseren aktualisierten Online-Rechner unter www.graber-partner.com/rechner nutzen. Für genauere und auf Ihr Unternehmen abgestimmte Berechnungen übernehmen wir selbstverständlich gerne die detaillierte Ermittlung von Brutto-, Netto- und Gesamtkosten.
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