Ausbildung zum Wirtschafts- und Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (ital.: tirocinio professionale dottore commercialista)

20.01.2026

Wer in Italien als Wirtschafts- und Steuerberater (Dottore Commercialista), Buchhaltungsexperte (Esperto Contabile) oder Wirtschaftsprüfer (Revisore Legale) tätig sein möchte, durchläuft ein klar geregeltes System aus Studium, Berufspraktikum (tirocinio), Staatsprüfung und laufender Weiterbildung (formazione continua).

Berufsprofile im Überblick

Steuerberater (Sektion A – Dottori Commercialisti)

Steuerberater sind qualifizierte Wirtschafts- und Steuerexperten, die Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen, bilanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen begleiten.

Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:

  • Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und steuerliche Planung
  • Vertretung gegenüber Steuerbehörden
  • Unternehmensberatung, Businesspläne, Finanz- und Liquiditätsanalysen
  • Bewertungen von Unternehmen und Beteiligungen
  • Unterstützung bei Umstrukturierungen, Liquidationen und Gutachten

Buchhaltungsexperten (Sektion B – Esperti Contabili)

Sie übernehmen vor allem operative und rechnungslegungsnahe Aufgaben:

  • laufende Buchhaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • betriebswirtschaftliche Standardanalysen
  • Unterstützung in administrativen und Compliance-Themen

Ihre Befugnisse sind enger gefasst als jene der Steuerberater, insbesondere in Bereichen wie Gutachten, Bewertungen und komplexen Rechtsfragen.

Wirtschaftsprüfer / Abschlussprüfer (Revisori Legali)

Wirtschaftsprüfer sind für gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen verantwortlich.

Ihre Tätigkeiten umfassen:

  • Prüfung des Jahresabschlusses nach nationalen und internationalen Prüfungsstandards
  • Kontrolle der Buchführung und der internen Kontrollsysteme
  • Erstellung von Prüfungsberichten für Gesellschafter und Verwaltungsorgane
  • Einhaltung der Prüfungs-, Ethik- und Unabhängigkeitsanforderungen

Studienvoraussetzungen

Der Zugang hängt vom jeweiligen Berufstitel ab:

  • Steuerberater (Sektion A):
    Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und zweijähriges Masterstudium im wirtschaftlichen Bereich (LM-56, LM-77, 64/S, 84/S).
  • Buchhaltungsexperte (Sektion B):
    dreijähriger wirtschaftswissenschaftlicher Bachelorabschluss (L-18, L-33, Klassen 17 und 28).
  • Wirtschaftsprüfer:
    die gleichen Studienvoraussetzungen wie Steuerberater und Buchhaltungsexperten.

Das Berufspraktikum (Tirocinio)

Dauer

  • 18 Monate für Steuerberater und Buchhaltungsexperten
  • 3 Jahre für Wirtschaftsprüfer
  • verpflichtende Eintragung in das Praktikantenregister (Registro dei tirocinanti) der Kammer der Steuerberater bzw. des MEF
  • verpflichtende Dokumentation im Praktikumsbuch mit halbjährlicher Überprüfung

Inhalte

Für Steuerberater und Buchhaltungsexperten sieht das Reglement folgende typischen Ausbildungsinhalte vor:

  • Steuererklärungen und Bilanzierung
  • Buchhaltung, Abschluss, Controlling
  • Unternehmens- und Steuerberatung
  • Mitarbeit an Gutachten, Planungs- und Bewertungsprozessen
  • Zivilrechtliche und handelsrechtliche Grundlagen

Beim Wirtschaftsprüfer stehen Prüfungshandlungen, Anwendung der Prüfungsstandards und Dokumentation im Vordergrund.

Staatsprüfung (Esame di Stato)

Nach dem Abschluss des Praktikums darf der Kandidat zur Staatsprüfung antreten, welche Voraussetzung für die Eintragung in das Berufsregister ist.

Steuerberater (Sektion A)

  • drei schriftliche Prüfungen, davon eine praktische
  • eine mündliche Prüfung
  • Themen: Steuerrecht, Bilanzierung, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmenskrise und Insolvenz, Zivilrecht

Buchhaltungsexperten (Sektion B)

  • ebenfalls drei schriftliche Prüfungen
  • eine mündliche Prüfung
  • Themenschwerpunkt auf Rechnungslegung und Steuerrecht

Wirtschaftsprüfer

  • eine schriftliche Prüfung
  • eine mündliche Prüfung
  • Themen: Abschlussprüfung nach nationalen und internationalen Prüfungsstandards, Rechnungslegung, Berufsethik

Erst nach erfolgreicher Ablegung der entsprechenden Staatsprüfung, kann die Eintragung in die Steuerberaterkammer bzw. das Register der Revisoren erfolgen.

Laufende Fortbildungspflicht

Für Steuerberater sowie für Wirtschaftsprüfer besteht die Pflicht zur kontinuierlichen beruflichen Fortbildung um die Qualität und Aktualität ihrer Beratung zu gewährleisten.

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