In italienischen Spesenabrechnungen oder Rechnungen findet sich anstelle des Begriffs Akzise (accisa) häufig eine der Bezeichnungen Konsumsteuer (imposta di consumo), Produktionssteuer (imposta di produzione) oder Staatssteuer (imposta erariale).
Im Vergleich zur Mehrwertsteuer, die ebenfalls eine indirekte Steuer ist, weist die Akzise folgende Besonderheiten auf:
Akzisen dienen dem fiskalischen Aufkommen, werden aber auch eingesetzt, um wirtschaftliche, politische oder soziale Zielsetzungen umzusetzen (Lenkungswirkung).
Die Akzise ist eine wichtige Einnahmequelle des italienischen Staates und der Regionen. Akzisen und ähnliche Abgaben (Produktionssteuern, Monopole) machten in der Vergangenheit einen erheblichen Anteil der indirekten Steuern aus.
Typische Produktgruppen mit Akzise in Italien sind:
Welche konkreten Waren der Akzise unterliegen, richtet sich nach ihrer zolltariflichen Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur (NC) der Europäischen Union.
Die Verwaltung der Akzisen obliegt in Italien der Agentur für Zoll und Monopole (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli).
Zentrale nationale Rechtsgrundlage ist der sogenannte Einheitstext für Akzisen (Testo Unico Accise). Auf europäischer Ebene regeln insbesondere Richtlinien zum allgemeinen Akzisensystem sowie zu Energieerzeugnissen und Strom die Grundstruktur und Mindestanforderungen.
Da Akzisen mengenbasiert ausgestaltet sind, werden die Steuersätze auf physische Einheiten angewendet, zum Beispiel:
Die konkreten Sätze ergeben sich aus nationalen Tariftabellen, die regelmäßig angepasst werden.
Innerhalb der Europäischen Union sind Struktur und Grundprinzipien der Akzisen harmonisiert. Die Mitgliedstaaten legen ihre Steuersätze grundsätzlich selbst fest, müssen dabei aber unionsrechtliche Mindestvorgaben einhalten.
Wichtige Grundsätze:
Für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung wird im Rahmen des EMCS (Excise Movement and Control System) ein elektronisches Verwaltungsdokument (e-AD – electronic Administrative Document) verwendet; für bereits versteuerte Waren kommt ein vereinfachtes elektronisches Dokument (e-SAD) zum Einsatz.