Die Akzise (accisa) ist eine indirekte Steuer auf die Produktion und den Verbrauch bestimmter Waren.
Sie entsteht, sobald die Produkte in den steuerlich relevanten Verkehr gebracht werden
(immissione in consumo). Formell wird die Steuer vom Hersteller oder Vertreiber geschuldet,
die wirtschaftliche Belastung trägt jedoch der Endverbraucher über den Produktpreis.
In italienischen Spesenabrechnungen oder Rechnungen findet sich anstelle des Begriffs Akzise (accisa)
häufig eine der Bezeichnungen Konsumsteuer (imposta di consumo), Produktionssteuer
(imposta di produzione) oder Staatssteuer (imposta erariale).
Wesentliche Merkmale der Akzise
Im Vergleich zur Mehrwertsteuer, die ebenfalls eine indirekte Steuer ist, weist die Akzise folgende Besonderheiten auf:
- Begrenzter Anwendungsbereich: Die Akzise betrifft nur ausgewählte Produktkategorien.
- Mengenbasierte Bemessungsgrundlage: Besteuert wird die physische Menge eines Produkts (z. B. Liter, kWh), nicht dessen Wert.
- Einmalige Erhebung: Die Akzise fällt in der Regel einmal im Produktions- oder Vertriebsprozess an, typischerweise beim erstmaligen Inverkehrbringen.
Akzisen dienen dem fiskalischen Aufkommen, werden aber auch eingesetzt, um wirtschaftliche, politische oder soziale Zielsetzungen umzusetzen (Lenkungswirkung).
Produktgruppen und Einreihung
Die Akzise ist eine wichtige Einnahmequelle des italienischen Staates und der Regionen. Akzisen und ähnliche Abgaben
(Produktionssteuern, Monopole) machten in der Vergangenheit einen erheblichen Anteil der indirekten Steuern aus.
Typische Produktgruppen mit Akzise in Italien sind:
- Energieerzeugnisse (einschließlich Mineralöle und Kraftstoffe)
- Elektrische Energie
- Alkohol und alkoholische Getränke
- Tabakwaren
Welche konkreten Waren der Akzise unterliegen, richtet sich nach ihrer zolltariflichen Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur (NC) der Europäischen Union.
Verwaltung und Rechtsgrundlagen
Die Verwaltung der Akzisen obliegt in Italien der Agentur für Zoll und Monopole
(Agenzia delle Dogane e dei Monopoli).
Zentrale nationale Rechtsgrundlage ist der sogenannte Einheitstext für Akzisen
(Testo Unico Accise). Auf europäischer Ebene regeln insbesondere Richtlinien zum allgemeinen
Akzisensystem sowie zu Energieerzeugnissen und Strom die Grundstruktur und Mindestanforderungen.
Berechnung und Bemessungsgrundlagen
Da Akzisen mengenbasiert ausgestaltet sind, werden die Steuersätze auf physische Einheiten angewendet, zum Beispiel:
- Kraftstoffe (Benzin, Diesel): Liter
- Alkohol: anhydrischer Liter (Volumeneinheit ohne Wasser)
- Erdgas/Methan: Kubikmeter
- Strom: Kilowattstunde (kWh)
- Bier: Hektoliter pro Grad Plato
Die konkreten Sätze ergeben sich aus nationalen Tariftabellen, die regelmäßig angepasst werden.
Akzisen im europäischen Kontext
Innerhalb der Europäischen Union sind Struktur und Grundprinzipien der Akzisen harmonisiert.
Die Mitgliedstaaten legen ihre Steuersätze grundsätzlich selbst fest, müssen dabei aber unionsrechtliche Mindestvorgaben einhalten.
Wichtige Grundsätze:
- Entstehung der Steuerpflicht: bei Herstellung oder Einfuhr der Waren im EU-Gebiet.
- Fälligkeit (esigibilità): bei Inverkehrbringen, z. B. beim Verlassen des Steuerlagers oder nach endgültiger Einfuhr.
- Steueraussetzung: Waren können in einem Steuerlager (deposito fiscale) oder während der innergemeinschaftlichen Beförderung unter Steueraussetzung gehalten werden, ohne dass die Akzise sofort fällig wird.
- Grenzüberschreitender Verkehr: Bei der Beförderung unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat entsteht die Akzise im Bestimmungsland zu den dort geltenden Sätzen.
- Rückerstattung: Wird eine bereits versteuerte Ware in einen anderen Mitgliedstaat verbracht und dort erneut besteuert, kann eine Erstattung der im Ausgangsland entrichteten Akzise beantragt werden.
Für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung wird im Rahmen des EMCS
(Excise Movement and Control System) ein elektronisches Verwaltungsdokument
(e-AD – electronic Administrative Document) verwendet; für bereits versteuerte Waren kommt
ein vereinfachtes elektronisches Dokument (e-SAD) zum Einsatz.