Die CUPE (Certificazione degli utili e dei proventi equiparati) ist eine Bescheinigung über ausgeschüttete Gewinne und bestimmte gleichgestellte Kapitalerträge. Sie enthält die wesentlichen Informationen für die steuerliche Behandlung der erhaltenen Dividenden und Erträge, insbesondere deren Höhe, Entstehungszeitraum und steuerliche Merkmale.
Die Ausstellungspflicht trifft grundsätzlich die Gesellschaft bzw. das auszahlende Subjekt, wenn Gewinne oder vergleichbare Erträge ausgeschüttet werden, für die eine CUPE vorgesehen ist.
Für Gewinne, die ab dem Jahr 2018 erzielt wurden, gelten besondere Regelungen. Bei Ausschüttungen an in Italien ansässige natürliche Personen außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit ist grundsätzlich keine CUPE mehr auszustellen. Diese Dividenden unterliegen grundsätzlich der definitiven Ersatzsteuer von 26 %.
Eine CUPE kann weiterhin erforderlich sein, wenn die Erträge einer anderen steuerlichen Behandlung unterliegen. Dies betrifft insbesondere Ausschüttungen an Gesellschaften und Körperschaften, ausländische Empfänger sowie Gewinne aus Zeiträumen vor 2018.
Die CUPE ist grundsätzlich bis zum 16. März des Folgejahres nach Auszahlung aus- und dem Empfänger zur Verfügung zu stellen. Eine Übermittlung der einzelnen Bescheinigungen an die Agentur der Einnahmen ist nicht vorgesehen. Die entsprechenden Daten werden von dem auszahlenden Subjekt in der Erklärung 770 gemeldet.
Der Empfänger hat die CUPE aufzubewahren und die darin enthaltenen Informationen, sofern steuerlich relevant, in seiner Steuererklärung zu berücksichtigen. Die Bescheinigung dient als Nachweis für die korrekte steuerliche Erfassung der erhaltenen Dividenden und gleichgestellten Erträge.