Der verkürzte Jahresabschluss (bilancio in forma abbreviata) ermöglicht kleineren Kapitalgesellschaften in Italien, ihren Jahresabschluss mit vereinfachten Darstellungsvorschriften zu erstellen. Ziel dieser Regelung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Voraussetzungen und Vereinfachungen sind in Art. 2435-bis des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile) geregelt.
Die Anwendung ist möglich, wenn die Gesellschaft im ersten Geschäftsjahr oder in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreitet:
Im Vergleich zum ordentlichen Jahresabschluss (bilancio ordinario) sieht der verkürzte Jahresabschluss verschiedene Erleichterungen vor:
Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung des Lageberichts (relazione sulla gestione) verzichtet werden, wenn die gesetzlich vorgesehenen Informationen bereits im Anhang enthalten sind.