Der verkürzte Jahresabschluss (bilancio in forma
abbreviata) ermöglicht kleineren Kapitalgesellschaften in Italien, ihren
Jahresabschluss mit vereinfachten Darstellungsvorschriften zu erstellen. Ziel
dieser Regelung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die
Voraussetzungen und Vereinfachungen sind in Art. 2435-bis des italienischen
Zivilgesetzbuches (Codice civile) geregelt.
Voraussetzungen für den verkürzten Jahresabschluss
Die Anwendung ist möglich, wenn die Gesellschaft im ersten
Geschäftsjahr oder in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei
der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreitet:
- Bilanzsumme: 5,5 Millionen Euro
- Umsatzerlöse: 11 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten: 50 Arbeitnehmer
Welche Vereinfachungen bietet der verkürzte Jahresabschluss?
Im Vergleich zum ordentlichen Jahresabschluss (bilancio
ordinario) sieht der verkürzte Jahresabschluss verschiedene Erleichterungen
vor:
- vereinfachte Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
- Zusammenfassung bestimmter Bilanzpositionen,
- reduzierte Angaben im Anhang (nota integrativa),
- Wegfall der Kapitalflussrechnung (rendiconto finanziario).
Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die
Erstellung des Lageberichts (relazione sulla gestione) verzichtet werden, wenn
die gesetzlich vorgesehenen Informationen bereits im Anhang enthalten sind.