Die Registersteuer (
Imposta di Registro) ist eine zentrale Abgabe in Italien, die
bei der Registrierung bestimmter Rechtsakte erhoben wird. Verträge, Urkunden, Protokolle
und Vereinbarungen erlangen ihre volle Rechtsgültigkeit in der Regel erst durch die
Registrierung bei der Agentur der Einnahmen, welche dabei einen amtlich beglaubigten
Datumsnachweis (
data certa) ausstellt.
Die Höhe der Registersteuer richtet sich nach der Art des Dokuments. Bei vielen
zivilrechtlichen Akten – etwa Mietverträgen, Protokollen von Gesellschafterversammlungen,
Vereinbarungen zwischen Parteien oder Erklärungen mit Außenwirkung – wird die Steuer als
Fixbetrag von derzeit 200 € erhoben, sofern keine wertabhängigen Elemente vorliegen.
Wird hingegen ein wirtschaftlicher Wert übertragen oder festgestellt, erfolgt die
Berechnung proportional.
Bei Immobilienkaufverträgen basiert die Bemessungsgrundlage in der Regel auf dem
Katasterwert (valore catastale). Die Steuersätze betragen dabei üblicherweise
2 % beim Erwerb einer Erstwohnung und 9 % bei anderen Immobilien, sofern der
Verkäufer eine Privatperson ist. Handelt es sich beim Verkäufer um ein Unternehmen oder
einen Bauträger, kann anstelle der Registersteuer der Kauf mit Mehrwertsteuer erfolgen.
In diesem Fall werden für Register-, Hypotheken- und Katastersteuer meist nur Fixbeträge
von jeweils 200 € fällig.
Auch Kauf-, Schenkungs- oder Tauschverträge über bewegliche Güter oder Unternehmensanteile
können der Registersteuer unterliegen. Die Bemessung erfolgt hier in der Regel nach dem
angegebenen Wert oder nach gesetzlich festgelegten Tarifen.
Die Entrichtung der Steuer erfolgt entweder mittels der amtlichen Vordrucke F23 oder F24
und wird telematisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt.
Die Registersteuer stellt damit ein wesentliches Instrument zur rechtlichen Absicherung
und steuerlichen Erfassung bedeutender Rechtsakte in Italien dar.