Die getrennte Rentenkasse INPS (Gestione Separata INPS) ist eine eigene Rentenverwaltung innerhalb des italienischen Sozialversicherungssystems. Sie wurde mit dem Gesetz Nr. 335/1995 eingeführt, um Personen eine verpflichtende Altersvorsorge zu ermöglichen, die keiner anderen obligatorischen Rentenkasse angehören.
Sie betrifft insbesondere:
Bei Freiberuflern ohne eigene Rentenkasse und Verwaltungsräte, welche eine Verwalterentschädigung beziehen, ist eine Eintragung und Beitragszahlung auch dann erforderlich, wenn diese bereits in einer anderen Rentenkasse (z.B. der Kaufleuteversicherung) versichert sind.
Die Beiträge werden grundsätzlich auf Grundlage des erzielten Einkommens berechnet. Die Beitragssätze werden von der INPS jährlich festgelegt und hängen von der Tätigkeit und der persönlichen Situation des Versicherten ab.
Bei Freiberuflern erfolgt die Beitragszahlung grundsätzlich durch den Steuerpflichtigen selbst. Die Beiträge werden in der Regel über das Modell F24 entrichtet.
Im Gegensatz zu den anderen Rentenkassen gibt es dabei keine Mindestbeitragsgrundlage, d.h. es sind keine festen Mindestbeiträge zu entrichten. Werden jedoch Beiträge auf eine Grundlage entrichtet, die unter dem Mindesteinkommen der Kaufleute- bzw. Handwerkerversicherung liegt, wird das Versicherungsjahr nicht vollständig für die Rentenberechnung angerechnet. Daher sollte das jährlich vorgesehene Mindesteinkommen berücksichtigt werden.
Bei Co.co.co.-Verhältnissen werden die Beiträge hingegen üblicherweise über den Auftraggeber abgeführt, wobei ein Teil der Beiträge zulasten des Mitarbeiters und ein Teil zulasten des Auftraggebers geht.
Wer während seines Berufslebens Beiträge in verschiedenen Rentenkassen gesammelt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenführung der Versicherungszeiten beantragen. Dadurch können unterschiedliche Beitragszeiten für die spätere Pension berücksichtigt werden.
Eine Übersicht über die beim INPS gespeicherten Versicherungszeiten kann über den „Estratto conto contributivo“ abgerufen werden. Dabei handelt es sich um den persönlichen Beitragsauszug des Versicherten, in welchem die beim INPS gemeldeten Versicherungs- und Beitragszeiten aufgeführt sind. Der Versicherte hat dadurch die Möglichkeit, die beim INPS registrierten Beitragszeiten zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Die getrennte Rentenkasse INPS stellt somit einen wichtigen Bestandteil des italienischen Sozialversicherungssystems dar. Sie ermöglicht insbesondere Freiberuflern ohne eigene Versorgungskasse sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Tätigkeitsformen den Aufbau einer gesetzlichen Altersvorsorge. Eine korrekte Einordnung der Tätigkeit und eine ordnungsgemäße Beitragszahlung sind entscheidend, damit die erworbenen Versicherungszeiten für die spätere Pension berücksichtigt werden können.