Der ordentliche Jahresabschluss (bilancio ordinario) ist die vollständige Form des Jahresabschlusses und dient der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres.
Er ermöglicht Gesellschaftern, Gläubigern und anderen Interessensgruppen einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und bildet eine wichtige Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Der ordentliche Jahresabschluss besteht aus folgenden Bestandteilen:
In Italien müssen Kapitalgesellschaften wie grundsätzlich einen ordentlichen Jahresabschluss erstellen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für vereinfachte Abschlussformen nicht erfüllen.
Ein ordentlicher Jahresabschluss ist insbesondere erforderlich, wenn eine Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet:
Werden diese Größenkriterien überschritten, ist die Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses mit allen gesetzlich vorgesehenen Bestandteilen erforderlich.
Der Jahresabschluss wird der Geschäftsführung erstellt und anschließend den Gesellschaftern zur Genehmigung vorgelegt. Je nach Rechtsform und gesetzlichen Vorgaben kann zusätzlich eine Prüfung durch Kontrollorgane oder einen Wirtschaftsprüfer erforderlich sein.
Nach der Genehmigung ist der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften grundsätzlich beim Handelsregister (Registro delle Imprese) zu hinterlegen.
Der ordentliche Jahresabschluss erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern liefert auch wichtige Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Er ermöglicht eine Beurteilung der Vermögensstruktur, der Ertragskraft und der finanziellen Situation.