Unternehmer, welche in Italien eine handwerkliche Tätigkeit (artigiano) oder kaufmännische Tätigkeit (commerciante) ausüben, müssen grundsätzlich Beiträge an das nationale Fürsorgeinstitut NISF/INPS entrichten.
In bestimmten Fällen sieht die Gesetzgebung verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung vor, welche bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen beantragt werden können:
- 35-%-Reduzierung bei Anwendung des Pauschalsystems
- 50-%-Reduzierung für Rentenbezieher über 65 Jahre
- 50-%-Reduzierung bei erstmaliger Einschreibung im Jahr 2025 in die Kaufleute- oder Handwerkerversicherung
Die einzelnen Begünstigungen unterscheiden sich hinsichtlich Höhe der Reduzierung, Anwendungsdauer und Voraussetzungen.
Eine gleichzeitige Anwendung mehrerer Begünstigungen ist nicht möglich, da diese nicht miteinander kumulierbar sind. Sollten die Voraussetzungen also für mehr als eine Beitragsreduzierung erfüllt sein, ist daher vor Antragstellung zu prüfen, welche Begünstigung im konkreten Fall am vorteilhaftesten ist.
35-%-Reduzierung für Anwender des Pauschalsystems (regime forfettario)
Steuerpflichtige, welche eine unternehmerische Tätigkeit ausüben und das Pauschalsystem anwenden, können eine 35%-ige Beitragsreduzierung der NISF/INPS-Beiträge beantragen. Die Reduzierung betrifft dabei sowohl die Mindestbeiträge als auch die einkommensabhängigen Beiträge oberhalb der Mindestbemessungsgrundlage.
Damit die Reduzierung angewandt werden darf, muss ein elektronischer Antrag über das NISF/INPS-Portal gestellt werden. Der Antrag ist innerhalb 28. Februar des Jahres einzureichen, ab welchem die Begünstigung in Anspruch genommen werden möchte. Bei Eröffnung einer neuen Position kann der Antrag hingegen nach Tätigkeitsbeginn eingereicht werden, sobald die Eintragung in die Versicherung erfolgt ist.
50-%-Reduzierung für Rentenbezieher über 65 Jahre
Beitragspflichtige, welche in der Handwerker- oder Kaufleuteversicherung eingetragen sind, können um eine Reduzierung der Beiträge um 50 % ansuchen, wenn sie über 65 Jahre alt sind und eine Rente beziehen.
Der Antrag für die Reduzierung muss ebenfalls elektronisch über das NISF/INPS-Portal eingereicht werden.
50-%-Reduzierung für erstmalige Einschreibungen 2025
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde eine weitere zeitlich begrenzte Begünstigung eingeführt. Diese richtet sich an Beitragspflichtige, welche sich im Jahr 2025 erstmals in die Kaufleute- oder Handwerkerversicherung eingetragen haben.
Die Reduzierung beträgt 50 % und gilt sowohl die Mindestbeiträge als auch die einkommensabhängigen Beiträge oberhalb der Mindestbemessungsgrundlage.
Die Dauer der Reduzierung ist im Gegensatz zu den beiden anderen Begünstigungen zeitlich begrenzt und beläuft sich auf 36 Monate ab Beginn der Tätigkeit bzw. erstmaliger Einschreibung.
Die Reduzierung gilt dabei sowohl für die Inhaber als auch für Gesellschafter und Mitversicherte.
Auswirkung der Beitragsreduzierungen auf die Pension
Die Reduzierung der Beiträge kann sich auf die Rentenansprüche auswirken.
Werden aufgrund der angewandten Beitragsreduzierung weniger Beiträge eingezahlt und wird dadurch der gesetzliche Mindestbeitrag nicht erreicht, können weniger Versicherungsmonate für die Pension gutgeschrieben werden. Die angerechneten Monate werden in diesem Fall im Verhältnis zu den tatsächlich eingezahlten Beiträgen reduziert.
Die Beitragsersparnis sollte daher immer auch unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkungen auf die Pension beurteilt werden.