Häufig gestellte Fragen zum Thema: Intrastat

05.03.2026
Frage: Um was handelt es sich bei einer Intrastat-Meldung?
Antwort
: Intrastat-Meldungen sind periodische Meldungen, die von MwSt.-Subjekten abgegeben werden müssen, die innergemeinschaftliche Transaktionen innerhalb der EU durchführen. Sie dienen der Überwachung und Erfassung von Waren- und Dienstleistungsbewegungen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, um eine korrekte Anwendung der MwSt. und anderer steuerlicher Vorschriften zu gewährleisten.

Frage: Welche Arten von Intrastat-Meldungen gibt es?
Antwort
: Es gibt die Meldungen Intra-1 für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen und die Meldungen Intra-2 für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen. Je nach zugrunde liegendem Geschäftsvorfall unterscheidet man die Meldungen nochmals in:

Intra-1

Innergemeinschaftliche Verkäufe von Gütern

Intra-1 bis

Innergemeinschaftliche Erbringung von Dienstleistungen ausgenommen jene gemäß Art. 7-quater (u.a. betreffend Immobilien, Personentransporte und Gastronomieleistungen) und jene gemäß Art. 7-quinquies MwSt.-Gesetz (u.a. Erbringung von kulturellen, künstlerischen und sportlichen Dienstleistungen und die Eintritte zu diesen Veranstaltungen)

Intra-1 quater

Berichtigung von Meldungen für den Verkauf von Gütern

Intra-1 ter

Berichtigungen von Meldungen für die Erbringung von Dienstleistungen

Intra-1 quinquies

Warenbewegungen im Zusammenhang mit Konsignationslagern

Intra-1 sexies

Intra-2

Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gütern

Intra-2 bis

Innergemeinschaftliche Erwerbe von allgemeinen Dienstleistungen gemäß Art. 7-ter MwSt.-Gesetz

Intra-2 quater

Berichtigungen von Meldungen für den Einkauf von Gütern

Intra-2 ter

Berichtigungen von Meldungen für den Erwerb von Dienstleistungen

Intra-2 quinquies


Frage: Welche Fristen sind bei der Abgabe der Meldungen zu beachten?
Antwort
: Für die Abgabe der Intrastat-Meldungen gelten folgende Fristen:
  • der 25. des auf den Bezugsmonat folgende Tag bei monatlichen Meldungen,
  • der 25. des auf das Bezugsquartal folgende Tag bei vierteljährlichen Meldungen.
Sind in einem Monat bzw. Quartal keine innergemeinschaftlichen Ein- oder Verkäufe vorgenommen worden, ist auch keine Meldung abzugeben.

Frage: Von was hängt es ab, ob eine Meldung monatlich oder vierteljährlich abzugeben ist oder eventuell sogar keine Verpflichtung zur Abgabe einer Meldung vorliegt?
Antwort
: Ausschlaggebend dafür ist der Betrag der jeweiligen Geschäfte in den vier vorangegangenen Quartalen. Die jeweiligen Verpflichtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Geschäftsvorfall

Meldung

Betrag in zumindest einem der vorangegangenen vier Quartale

Abgabe der Meldung

Verkauf von Gütern

Intra-1 bis

≤ 50.000 €

quartalsweise

> 50.000 €

monatlich

Erbringung von Dienstleistungen

Intra-1 quater

≤ 50.000 €

quartalsweise

> 50.000 €

monatlich

 

Erwerb von Gütern

Intra-2 bis

< 2.000.000 €

befreit

≥ 2.000.000 €

monatlich

Erwerb von Dienstleistungen

Intra-2 quater

< 100.000 €

befreit

≥ 100.000 €

monatlich


Frage: Welche Bedeutung hat das MIAS?
Antwort
: Die Abkürzung MIAS steht für Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System. Der Eintrag in das MIAS-Verzeichnis (engl. VIES) ist Voraussetzung für Geschäfte innerhalb der EU. Beide Geschäftspartner müssen darin eingetragen sein. Zum Beispiel kann ein italienisches Unternehmen nur ohne MwSt. an einen Kunden aus einem anderen EU-Land verkaufen, wenn beide im MIAS-Verzeichnis eingetragen sind.
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