Katasterertrag (ital.: rendita catastale)

12.11.2025
Katasterertrag (rendita catastale)

Der Katasterertrag ist ein fiskalischer Wert in Italien, der jeder Immobilieneinheit und zwar sowohl Gebäuden (fabbricati) als auch Grundstücken (terreni) zugeordnet wird.

Er stellt nicht den tatsächlichen, real erzielten Ertrag einer Immobilie dar, sondern definiert den normalerweise durchschnittlich erzielbaren Ertrag, den eine Immobilieneinheit zu erzielen im Stand sein müsste.

Der Katasterertrag spielt eine zentrale Rolle bei der Besteuerung von Immobilien. Er ist ausschlaggebend für:

  • Die Gemeindeimmobiliensteuern – davon ausgehend wird die Grundlage für die Berechnung der Gemeindeimmobiliensteuer IMU bzw. GIS (Autonome Provinz Bozen) und ILIA (Region Friaul Julisch Venetien) ermittelt.
  • Den Katasterwert (valore catastale) – dieser leitet sich aus dem Katasterertrag ab und bildet die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Hypotheken- und Katastersteuern.
  • Die Besteuerung von Einkommen aus dem Grundbesitz redditi fondiari - er wird zur Festlegung des Einkommens aus Grundbesitz verwendet.

Ermittlung des Katasterertrags bei Gebäuden

Der Katasterertrag wird durch die zuständigen Katasterämter (uffici del catasto) ermittelt. Hierbei sind zwei Faktoren ausschlaggebend:

  1. Die Größe (consistenza catastale) - je nach Katasterkategorie wird sie in unterschiedlichen Maßeinheiten ausgedrückt:
    • Kategorie A (Wohneinheiten und Büros): in Räumen (vani)
    • Kategorie B (Gebäude mit sozialem oder gemeinschaftlichem Charakter, z.B. Schulen, Krankenhäuser oder Bibliotheken): in Kubikmetern (m³)
    • Kategorie C (Gebäude für gewerbliche oder diverse Aktivitäten, z.B. Geschäfte, Garagen oder Keller): in Quadratmetern (m²)
    • Kategorie D (Gebäude mit speziellem Verwendungszweck, z.B. Fabriken, Hotels oder Industrieanlagen): in Quadratmetern (m²)
  2. Der Bewertungssatz (tariffa d'estimo) - es handelt sich um einen numerischen Koeffizienten, der von den Katasterämtern erstellt wird. Dieser variiert je nach Lage der Immobilie und der Typologie oder der gewöhnlichen Nutzung (Katasterkategorie oder -klasse).

Die Katasterklasse (classe catastale) dient dazu, Objekte innerhalb derselben Katastergruppe weiter zu differenzieren, indem sie z.B. die Ausstattung und die Größe der Räume berücksichtigt.

Für Immobilieneinheiten mit speziellem Verwendungszweck (Gruppe D) erfolgt die Ermittlung des Katasterertrages nicht über die Standardtarife, sondern durch eine direkte Schätzung, von Seiten des zuständigen Katasteramtes.

Ermittlung des Katasterertrages bei Grundstücken

Der Katasterertrag für Grundstücke berechnet sich anders als bei Gebäuden. Für jedes landwirtschaftliche genutzte Grundstück gibt es hier zwei Werte:

  • Den Eigentumsertrag (reddito dominicale) – es handelt sich hier um den Ertrag, der dem bloßen Eigentum am Grundstück beigemessen wird.
  • Den Bodenertrag (reddito agrario) – es handelt sich um jenen Ertrag, der der Bewirtschaftung des Bodens zugeschrieben wird.

Sowohl für den Eigentumsertrag als auch für den Bodenertrag gibt es pro ha Bewertungsansätze (tariffe di estimo), welche amtlich festgelegt werden. Diese hängen von der Nutzungsart (qualità di coltura) des Grundstücks (z.B. Grünland, Wald, Obstbau) und von der Qualität (classe) des Bodens ab.

Der Eigentumsertrag und der Bodenertrag ergibt sich aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit den jeweiligen Bewertungsansätzen.

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