Rechte des Arbeitnehmers |
Pflichten des Arbeitnehmers |
Gerechte Entlohnung: Anspruch auf eine Entlohnung, die der geleisteten Arbeit angemessen ist. |
Sorgfältige Arbeitsausführung: Die zugewiesene Arbeit muss gewissenhaft und präzise erledigt werden. Dazu gehört auch, gut mit den Kollegen zusammenzuarbeiten und das Beste für das Unternehmen zu geben. |
Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit ist auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzt, wobei oft kürzere Zeiten in Tarifverträgen festgelegt sind. Überstunden sind gesondert geregelt. Ruhezeiten: Anspruch auf tägliche (mindestens 11 Stunden) und wöchentliche (mindestens 24 Stunden, üblicherweise am Sonntag) Ruhepausen. |
Befolgung von Anweisungen: Anweisungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten müssen befolgt werden, solange diese rechtmäßig sind und sich auf die Arbeit beziehen. |
Urlaub und Feiertage: Jährlicher bezahlter Urlaub von mindestens 4 Wochen sowie bezahlte Feiertage. Hochzeitsurlaub: Anspruch auf bezahlten Urlaub (meist 15 Kalendertage) im Falle einer zivilen Eheschließung. Sonstige Freistellungen: z.B. Trauerurlaub, Blutspende usw. |
Loyalität gegenüber dem Unternehmen: Der Arbeitnehmer muss sich loyal verhalten und darf keine Handlungen vornehmen, die dem Unternehmen schaden könnten. Dazu gehört auch, dem Arbeitgeber keine Konkurrenz zu machen. |
Mutterschafts- und Vaterschaftsschutz: Schutz vor Kündigung, Anspruch auf obligatorische und freiwillige Elternzeiten sowie bezahlte oder unbezahlte Freistellungen zur Kinderbetreuung. |
Verschwiegenheit: Vertrauliche Informationen des Unternehmens dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder auf eine Weise genutzt werden, die dem Unternehmen schadet. Diese Pflicht gilt auch, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet ist. |
Krankheit und Unfall: Anspruch auf Lohnfortzahlung und Erhaltung des Arbeitsplatzes für eine bestimmte Zeit bei Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. |
Meldepflichten: Bei Krankheit oder Unfall muss der Arbeitgeber sofort am ersten Tag informiert und ein ärztliches Attest eingereicht werden. Auch andere Abwesenheiten (z.B. Trauerfall, Elternzeit) müssen fristgerecht gemeldet und belegt werden. |
Arbeitssicherheit: Der Arbeitgeber muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers zu schützen. |
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften: Die Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz müssen befolgt werden. Potenzielle Risiken oder Probleme sind dem Arbeitgeber zu melden. |