Frage: Wann wurde die Pflichtversicherung eingeführt?
Antwort: Die Pflichtversicherung wurde durch das
Haushaltsgesetz 2024 ursprünglich mit Anlaufdatum zum 01.01.2025 eingeführt. In der Folge wurde dieses Datum
mehrmals verlängert, wobei der Beginn von der Unternehmensgröße abhängt.
Frage: Wer ist von der Versicherungspflicht betroffen?
Antwort: Die Versicherungspflicht betrifft
Unternehmen mit Rechtssitz in Italien sowie italienische
Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen.
Frage: Worin besteht die Versicherungspflicht?
Antwort: Die Versicherungspflicht besteht darin, das
betriebliche Anlagevermögen wie Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung
gegen Schäden zu versichern, die
durch Naturkatastrophen verursacht werden. Als solche gelten beispielhaft Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben.
Frage: Ab wann besteht die Pflicht sich zu versichern?
Antwort: Die Pflicht ist
abhängig von der Unternehmensgröße. Es gelten folgende Fristen:
Unternehmensklasse
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Merkmale
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Pflicht ab
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Großunternehmen
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> 250 Beschäftigte und ≥ 50 Mio. € Erlöse oder ≥ 43 Mio. € Bilanzsumme
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31.03.2025
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Mittlere Unternehmen
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< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. € Erlöse oder ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme
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01.10.2025
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Kleinunternehmen
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< 50 Beschäftigte und ≤ 10 Mio. € Erlöse oder ≤ 10 Mio. € Bilanzsumme
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31.12.2025
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Kleinstunternehmen
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< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Erlöse oder ≤ 2 Mio. € Bilanzsumme
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Frage: Was passiert, wenn man der Versicherungspflicht nicht nachkommt?
Antwort: Für eine fehlende Versicherung sind zwar keine Strafen vorgesehen. Das Fehlen einer solchen Versicherung kann jedoch dazu führen, dass Unternehmen
von Beiträgen oder Begünstigungen ausgeschlossen werden. Davon betroffen sind auch öffentliche Beiträge beim Auftreten von Schäden durch Naturkatastrophen.
Das MiMiT (Ministerium für Unternehmen und Made in Italy) hat diesbezüglich klargestellt, dass der Ausschluss von Beiträgen bei fehlender Versicherung
von der jeweilig auszahlenden Körperschaft selbst festgelegt werden kann.