Lohnveredelung

26.02.2024
Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren, wobei das Eigentum der Ware beim Auftraggeber bleibt. Somit wird die Ware in den Betrieb des Veredelers (Auftragnehmer) verbracht, dort von ihm bearbeitet und dann wieder an den Auftraggeber zurückgesendet. Da bei der Lohnveredelung die Ware in der Verfügungsmacht des Auftraggebers bleibt, ist nur die Leistung der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

Sollten die Waren nach der Weiterverarbeitung nicht ins Ursprungsland zurückgesendet werden, sondern in ein anderes Land, so muss sich das Unternehmen zu MwSt.-Zwecken registrieren lassen.

Sollte die Ware von außerhalb der EU kommen, ist die Meldung H4 zur Bearbeitung von Waren abzufassen.


News & Rundschreiben
16.09.2026
Steuervergleich im Voraus (Concordato preventivo biennale) 2026-2027
Auch für den Zweijahreszeitraum 2026-2027 besteht für Unternehmen und Freiberufler die Möglichkeit, für den ...
weiterlesen
08.09.2026
Geplante Steuerentlastungen IRPEF 2027 für Privatpersonen und Arbeitnehmer in Italien
IRPEF-Neuerungen 2027 in Italien – geplante Änderungen und mögliche Auswirkungen Stand September 2026 – ...
weiterlesen
12.08.2026
Lohnerhöhungen
Ab August ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen: Bestattung Kategorie Q 1 2 3 4S 4 5 ...
weiterlesen
12.08.2026
Strafregisterauszug Minderjährige
Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol