Lohnveredelung

15.10.2025
Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren, wobei das Eigentum der Ware beim Auftraggeber bleibt. Somit wird die Ware in den Betrieb des Veredelers (Auftragnehmer) verbracht, dort von ihm bearbeitet und dann wieder an den Auftraggeber zurückgesendet. Da bei der Lohnveredelung die Ware in der Verfügungsmacht des Auftraggebers bleibt, ist nur die Leistung der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

Sollten die Waren nach der Weiterverarbeitung nicht ins Ursprungsland zurückgesendet werden, sondern in ein anderes Land, so muss sich das Unternehmen zu MwSt.-Zwecken registrieren lassen.

Sollte die Ware von außerhalb der EU kommen, ist die Meldung H4 zur Bearbeitung von Waren abzufassen.


News & Rundschreiben
24.10.2025
Geplante Steuerentlastungen IRPEF 2026 für Privatpersonen und Arbeitnehmer in Italien
Hinweis: Es handelt sich bei diesen Maßnahmen um Entwürfe für das Haushaltsgesetz 2026. Die Maßnahmen können ...
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15.10.2025
Verrechnung CU anderer Arbeitgeber vermeiden
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15.10.2025
Vereinbarung Jahresbruttolöhne und Probezeit nutzen
Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder bei Gehaltsverhandlungen hat die Erfahrung gezeigt, dass es ...
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15.10.2025
Lohnerhöhungen
Ab Oktober ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Chemie, Gummi, Plastik Handwerk : ...
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