Vordruck RW – IVIE – IVAFE

26.08.2026

Übersicht RW

Der Abschnitt RW ist im Vordruck der Einkommensteuererklärung (Modello Redditi PF) enthalten und seit 2023 auch im Vordruck 730 (dort als Abschnitt W bezeichnet).

Wer muss es ausfüllen?

Der Abschnitt RW muss von natürlichen Personen, einfachen Gesellschaften, gleichgestellten Vereinigungen, nicht gewerblichen Körperschaften und in Italien ansässigen Trusts ausgefüllt werden, um den Besitz oder die Verfügbarkeit von ausländischen Investitionen und Vermögenswerten im Ausland anzugeben.

Was ist anzugeben?

Insbesondere sind folgende im Ausland gehaltene Vermögenswerte anzugeben:

  • Immobilien, dingliche Rechte oder Anteile an Teileigentum, auch im Leasing
  • Wertgegenstände und Kunstwerke
  • Boote oder Yachten oder andere bewegliche Vermögenswerte, die in ausländischen öffentlichen Registern eingetragen sind
  • Schließfächer
  • Beteiligungen am Kapital oder am Vermögen
  • Ausländische Anleihen oder ähnliche Wertpapiere
  • Im Ausland begebene öffentliche oder gleichgestellte Wertpapiere
  • Lebensversicherungen oder Formen der Zusatzvorsorge
  • Sonstige Wertpapiere oder Inhaberpapiere (einschließlich Anteile an OGAW)
  • Devisen
  • Depots und Kontokorrentkonten

Der Abschnitt ist auch dann auszufüllen, wenn die Investition oder der Vermögenswert zum 31. Dezember nicht mehr gehalten wurde, dies während des Jahres jedoch der Fall war.

Beträge in Fremdwährung sind in Euro anzugeben, wobei der Wechselkurs zu verwenden ist, der jedes Jahr durch eine entsprechende Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur festgelegt wird.

Etwaige Erträge aus den im Formular RW angegebenen Vermögenswerten oder Gütern, beispielsweise Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne oder ausländische Mietzinsen, sind anschließend in den entsprechenden Einkommensübersichten anzugeben.

Strafen

Für die unterlassene oder fehlerhafte Einreichung des Abschnitts RW sind eigenständige und hohe Strafen vorgesehen. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Ausfüllung sorgfältig vorzunehmen und sich bei Zweifeln oder Schwierigkeiten an einen erfahrenen Berater zu wenden.

Werden ausländischen Vermögenswerte nicht angegeben, kann eine Geldstrafe in Höhe von 3 % bis 15 % des nicht angegebenen Betrags erfolgen. Die Prozentsätze verdoppeln sich bei Aktivitäten in Steuerparadiesen.

Zu diesen Sanktionen kommen zudem jene hinzu, die sich auf versäumte IVIE/IVAFE-Zahlungen sowie auf die Besteuerung nicht erklärter ausländischer Einkünfte beziehen. .

Vermögensteuer IVIE und IVAFE

Der Abschnitt dient auch zur Berechnung der Vermögensteuern. Die Steuern werden auf der Grundlage des Eigentumsanteils und der Besitzdauer der Immobilien oder Finanzanlagen im Bezugsjahr berechnet.

Steuerpflichtig sind natürliche Personen, einfache Gesellschaften, nicht gewerbliche Körperschaften mit steuerlichem Wohnsitz in Italien, die Immobilien, Finanzprodukte, Girokonten und Sparbücher im Ausland besitzen.

IVIE (Steuer auf ausländische Immobilien)

Die Steuer beträgt derzeit 1,06 % des Immobilienwerts (0,4 % bei Luxusimmobilien und Nebengebäuden, die als Hauptwohnung genutzt werden).

Das Ministerialrundschreiben 28/2012 stellt klar, dass der Referenzwert, auf den die Steuern für Immobilien in Europa oder in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR - Norwegen, Island, Liechtenstein) anzuwenden sind, nach den folgenden Kriterien ermittelt wird, die in der nachstehenden Reihenfolge absteigend berücksichtigt werden:

  • Vom ausländischen Staat festgelegter Katasterwert
  • Durchschnittliches reguläres Einkommen, multipliziert mit den vom ausländischen Staat vorgesehenen Multiplikatoren
  • Durchschnittliches reguläres Einkommen, multipliziert mit den IMU-Koeffizienten (optional)
  • Anschaffungskosten gemäß Kaufvertrag
  • Marktwert (z. B. Preislisten usw.)

Die Steuern sind nicht zu entrichten, wenn sie – ohne Berücksichtigung von Steuergutschriften – weniger als 200 Euro betragen.

IVAFE (Steuer auf ausländische Finanzanlagen)

Die Steuern sind in Form eines Pauschalbetrags von 34,20 Euro jährlich für Girokonten und Sparbücher sowie in Höhe von 0,2 % für sonstige Finanzanlagen und digitale Vermögenswerte (z. B. Kryptowährungen) zu entrichten.

Die Bemessungsgrundlage für die Steuern ist in der Regel der Marktwert zum Jahresende oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Besitz beendet wurde. In einigen Fällen, wie beispielsweise bei Aktien, Obligationen und anderen Wertpapieren oder Finanzinstrumenten, die nicht an regulierten Märkten gehandelt werden, ist der Nennwert oder, falls dieser fehlt, der Rückzahlungswert zu berücksichtigen. In anderen Fällen, wie beispielsweise bei Kryptowährungen, kann mangels eines Marktwerts der historische Anschaffungswert herangezogen werden.

Die Steuer ist nicht zu entrichten, wenn sie weniger als 12,00 Euro beträgt.

Steuerguthaben

Es ist möglich, eine etwaige ausländische Vermögenssteuer von der italienischen Steuer auf das Vermögen abzuziehen, jedoch nur insoweit, als dies in einem Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist (siehe CM 28/E/2012 Tabelle 1) und im Rahmen der in Italien geschuldeten Steuern.

Informationsaustausch zwischen Staaten

In den letzten Jahren hat der automatische Informationsaustausch zwischen Staaten erheblich zugenommen. Aus diesem Grund verfügt die Agentur der Einnahmen heute über zahlreiche Daten aus dem Ausland, insbesondere über das CRS-/DAC-/FACTA-System, und kann eventuelle Unstimmigkeiten gegenüber den Angaben in den Abschnitten RW, RM und RT feststellen.

Wenn Unterschiede festgestellt werden, versendet die Behörde Compliance-Schreiben an die Steuerzahler. Diese Mitteilungen stellen nicht zwangsläufig eine Feststellung dar, sondern dienen in erster Linie dazu, den Steuerzahler aufzufordern, seine Situation, sofern tatsächlich eine Steuerschuld besteht, von sich aus durch eine freiwillige Berichtigung zu bereinigen.

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