Eigenkapitalverzinsung ACE

15.10.2025
Steuerbegünstigung Eigenkapitalzuführung (ACE)

In Italien gab es bis zum Steuerjahr 2023 die Steuerbegünstigung ACE. Dadurch konnten sich Unternehmen in doppelter Buchhaltung für die Zunahme des Eigenkapitals im Vergleich zum 31.12.2010 einen Zusatzabzug auf ihr steuerliches Ergebnis geltend machen. Für die Berechnung der Eigenkapitalzunahme konnten sowohl die thesaurierten Gewinne als auch Kapitaleinlagen einschließlich Einlagen der Gesellschafter zur Abdeckung etwaiger Verluste herangezogen werden. Die Eigenkapitalzunahme wurde mit einem fiktiven Zinssatz von 1,3 % multipliziert, der daraus resultierende Betrag konnte dann von der Einkommenssteuergrundlage in Abzug gebracht werden. Beschränkt auf das Jahr 2021 gab es alternativ zur ACE die Super-ACE. Unten finden Sie weiterführende Informationen dazu.


Super ACE

Diese wurde im Zuge der Corona-Unterstützungsmaßnahmen eingeführt und bestand darin, dass Steuerpflichtige, welche in den Anwendungsbereich der ACE gefallen sind, auf den Eigenkapitalzuwachs des Jahres 2021 einen Sonderabzug von 15 % auf die Einkommenssteuergrundlage 2021 vornehmen konnten. Die Begünstigung war an die Bedingung geknüpft, dass die Eigenkapitalzunahme 2021 in den beiden Folgejahren 2022 und 2023 nicht entnommen werden durfte.
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