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Employer of Record (EOR) Italien - Arbeitnehmerüberlassung

11.06.2026

Ein Employer of Record (kurz EOR) ist ein Modell, bei dem ein Arbeitnehmer nicht direkt vom Unternehmen angestellt wird, für das er tatsächlich arbeitet, sondern von einem zwischengeschalteten Dienstleister. Dieser Dienstleister ist der formelle Arbeitgeber. Er übernimmt typischerweise den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung, die Auszahlung des Gehalts sowie die Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Die eigentliche Arbeitsleistung wird jedoch für ein anderes Unternehmen erbracht, das die Tätigkeit auch fachlich steuert sowie die Aufgaben, Ziele und den operativen Einsatz des Mitarbeiters definiert.

Genau diese Trennung zwischen formellem Arbeitgeber und tatsächlichem Nutzer der Arbeitsleistung ist in Italien der rechtlich heikle Punkt:

Ein Employer of Record ist nicht automatisch mit einem klassischen Leiharbeitsunternehmen gleichzusetzen. In Italien kann ein solches Modell jedoch, je nach konkreter Ausgestaltung, rechtlich als Arbeitnehmerüberlassung eingestuft werden. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern wer tatsächlich als Arbeitgeber auftritt und wer das Weisungsrecht ausübt.

Deshalb ist bei EOR-Strukturen in Italien besondere Vorsicht geboten. Denn: Nicht jeder Anbieter darf in Italien Arbeitnehmer an Dritte „überlassen“. Das GvD 276/2003 sieht für Leiharbeitsunternehmen ein eigenes Verzeichnis beim Arbeitsministerium vor. Wer Arbeitnehmerüberlassung betreiben will, benötigt dafür eine gesetzliche Autorisierung.

Genau deshalb kann ein Employer of Record - Modell problematisch werden, wenn es wirtschaftlich wie eine Überlassung funktioniert, ohne dass der Anbieter die dafür notwendige Zulassung hat.

Häufig gestellte Fragen(FAQ)

1. Was ist ein Employer of Record?
Ein Employer of Record ist ein Dienstleister, der Arbeitnehmer formell anstellt und die administrativen Arbeitgeberpflichten übernimmt, während die Arbeitsleistung wirtschaftlich häufig für ein anderes Unternehmen erbracht wird.

2. Ist ein Employer of Record in Italien erlaubt?
Nicht die Bezeichnung ist entscheidend, sondern die tatsächliche Struktur. In Italien kann ein EOR-Modell in den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung fallen und ist dann nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens zulässig.

3. Warum ist das Weisungsrecht so wichtig?
Weil für die rechtliche Einordnung wesentlich ist, wer die Tätigkeit tatsächlich leitet und kontrolliert. Liegt diese Funktion beim Nutzer der Arbeitsleistung, spricht das für Arbeitnehmerüberlassung.

4. Ist eine direkte Arbeitgeberregistrierung in Italien dasselbe wie EOR?
Nein. Bei der Arbeitgeberregistrierung stellt das ausländische Unternehmen den Arbeitnehmer selbst an und erfüllt in Italien seine Arbeitgeberpflichten direkt. Beim EOR tritt hingegen ein Dritter als formeller Arbeitgeber auf.

5. Welche Risiken bestehen bei einem EOR-Modell?
Vor allem arbeitsrechtliche Risiken im Bereich der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung. Daneben können auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen entstehen.

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