Eine Genossenschaft (società cooperativa) ist eine besondere Gesellschaftsform, bei der nicht ausschließlich die Gewinnerzielung, sondern vor allem die Förderung der Interessen der Mitglieder im Vordergrund steht. Die Mitglieder schließen sich zusammen, um gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder berufliche Ziele zu verfolgen.
Die rechtlichen Grundlagen der Genossenschaft finden sich in den Art. 2511 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches.
Merkmale einer Genossenschaft
Eine Genossenschaft zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus:
- offene Mitgliedschaft: Neue Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden; Mitglieder können auch wieder ausscheiden.
- Mitbestimmung der Mitglieder: Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig davon, wie viel Kapital es eingebracht hat.
- Vorteil für die Mitglieder: Die Tätigkeit der Genossenschaft dient vor allem dazu, die wirtschaftlichen oder beruflichen Interessen der Mitglieder zu fördern.
Genossenschaften können beispielsweise von Arbeitnehmern, Produzenten, Landwirten oder Verbrauchern gegründet werden.
Mutualità prevalente
Eine wichtige Unterscheidung ist jene zwischen Genossenschaften mit überwiegender Gegenseitigkeit (cooperative a mutualità prevalente) und sonstigen Genossenschaften.
Eine Genossenschaft besitzt diesen Status, wenn sie ihre Tätigkeit überwiegend mit oder zugunsten ihrer Mitglieder ausübt. Diese Einstufung ist insbesondere für die Anwendung bestimmter steuerlicher Begünstigungen relevant.
Gründung und Registrierung
Für die Gründung einer Genossenschaft sind insbesondere folgende Schritte erforderlich:
- Erstellung der Gründungsurkunde und Satzung durch einen Notar;
- Eintragung in das Handelsregister (Registro delle Imprese);
- Eintragung in das Genossenschaftsregister (Albo delle Società Cooperative).
Eine Genossenschaft kann grundsätzlich bereits mit einer geringen Anzahl von Mitgliedern gegründet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Besteuerung von Genossenschaften
Genossenschaften unterliegen grundsätzlich der italienischen Körperschaftsteuer IRES. Weitere Informationen zur IRES finden Sie in unserem Lexikon-Beitrag zur Gesellschaftssteuer IRES.
Für Genossenschaften bestehen besondere steuerliche Regelungen. Insbesondere Genossenschaften mit überwiegender Gegenseitigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Verwendung von Gewinnen für unteilbare Rücklagen.