Eine Genossenschaft (società cooperativa) ist eine besondere Gesellschaftsform, bei der nicht ausschließlich die Gewinnerzielung, sondern vor allem die Förderung der Interessen der Mitglieder im Vordergrund steht. Die Mitglieder schließen sich zusammen, um gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder berufliche Ziele zu verfolgen.
Die rechtlichen Grundlagen der Genossenschaft finden sich in den Art. 2511 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches.
Eine Genossenschaft zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus:
Genossenschaften können beispielsweise von Arbeitnehmern, Produzenten, Landwirten oder Verbrauchern gegründet werden.
Eine wichtige Unterscheidung ist jene zwischen Genossenschaften mit überwiegender Gegenseitigkeit (cooperative a mutualità prevalente) und sonstigen Genossenschaften.
Eine Genossenschaft besitzt diesen Status, wenn sie ihre Tätigkeit überwiegend mit oder zugunsten ihrer Mitglieder ausübt. Diese Einstufung ist insbesondere für die Anwendung bestimmter steuerlicher Begünstigungen relevant.
Für die Gründung einer Genossenschaft sind insbesondere folgende Schritte erforderlich:
Eine Genossenschaft kann grundsätzlich bereits mit einer geringen Anzahl von Mitgliedern gegründet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Genossenschaften unterliegen grundsätzlich der italienischen Körperschaftsteuer IRES. Weitere Informationen zur IRES finden Sie in unserem Lexikon-Beitrag zur Gesellschaftssteuer IRES.
Für Genossenschaften bestehen besondere steuerliche Regelungen. Insbesondere Genossenschaften mit überwiegender Gegenseitigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Verwendung von Gewinnen für unteilbare Rücklagen.