Frage: Was ist die GIS und worin unterscheidet sie sich von der IMU?
Antwort: Die Gemeindeimmobiliensteuer GIS (imposta municipale immobiliare - IMI) ist eine Vermögenssteuer, die auf Immobilien in der Autonomen Provinz Bozen erhoben wird. Aufgrund der Autonomie gelten in der Provinz Bozen eigene steuerliche Bestimmungen. Die Einnahmen aus der GIS stehen den Gemeinden zu, auf deren Gebiet sich die jeweiligen Immobilien befinden. Im restlichen Staatsgebiet gilt grundsätzlich die staatliche Immobiliensteuer IMU. Aufgrund besonderer autonomer Zuständigkeiten bestehen jedoch auch in der Autonomen Provinz Trient und in Friaul-Julisch Venetien eigene lokale Immobiliensteuern.
Frage: Wo sind die Bestimmungen zur GIS geregelt?
Antwort: Die steuerlichen Bestimmungen der GIS sind im Landesgesetz Nr. 3/2014 geregelt. Die Gemeinden verfügen über bestimmte Zuständigkeiten bei der Festlegung von Detailregelungen. Dadurch können sie beispielsweise innerhalb gesetzlich vorgesehener Grenzen eigene Steuererleichterungen oder Anpassungen der Steuersätze beschließen.
Frage: Sind alle Arten von Immobilien von der GIS betroffen?
Antwort: Nein, grundsätzlich ist die GIS nur für Gebäude und Baugrundstücke zu entrichten. Als Baugrund gilt jene Fläche, die aufgrund des endgültig genehmigten Gemeindebauleitplans für eine Bebauung vorgesehen ist.
Frage: Wer ist zur Zahlung der GIS verpflichtet?
Antwort: Die GIS ist vom Eigentümer oder vom Inhaber eines dinglichen Rechts an einer Immobilie (beispielsweise Fruchtgenuss- oder Wohnrecht) zu entrichten. Bei geleasten Immobilien ist grundsätzlich der Leasingnehmer der Steuerschuldner.
Frage: Wie wird die Bemessungsgrundlage für die GIS ermittelt?
Antwort: Bei Gebäuden bildet der Katasterertrag die Grundlage für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Der Katasterertrag wird zunächst um 5% aufgewertet und anschließend mit einem von der Katasterkategorie abhängigen Multiplikator multipliziert:
| Katasterkategorie | Beispiele | Multiplikator |
|---|---|---|
| A (ausgenommen A/10) sowie C/2, C/6 und C/7 | Wohnungen, Villen, Keller, Garagen, Autoabstellplätze | 160 |
| B, C/3, C/4 und C/5 | Unterirdische Lagerräume, Werkstätten | 140 |
| A/10 und D/5 | Büros, Banken und Versicherungsinstitute | 80 |
| D (ausgenommen D/5) | Industriegebäude, Hotels, Pensionen | 65 |
| C/1 | Geschäfte | 55 |
Beispiel:
Bei einer Wohnung der Kategorie A/2 und einem Katasterertrag von 500 € berechnet sich die Besteuerungsgrundlage wie folgt: 500 € x 1,05 x 160 = 84.000 €.Bei Baugrundstücken wird die Bemessungsgrundlage anhand der von den Gemeinden festgelegten Richtwerte für Baugrundstücke bestimmt.
Frage: Welche Steuersätze gelten für die GIS?
Antwort: Der ordentliche GIS-Steuersatz beträgt 0,76 %. Dieser kann von den Gemeinden um bis zu 0,8 Prozentpunkte erhöht oder um bis zu 0,5 Prozentpunkte herabgesetzt werden. Abhängig von der Katasterkategorie und der Nutzung der Immobilie können unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen. Für die Hauptwohnung gilt grundsätzlich ein begünstigter Steuersatz von 0,4 %.
Frage: Warum muss für die Hauptwohnung häufig keine GIS bezahlt werden?
Antwort: Für die Hauptwohnung („abitazione principale“) bestehen Freibeträge, deren Höhe von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. In vielen Gemeinden führen diese Freibeträge dazu, dass für die Hauptwohnung keine GIS zu entrichten ist.