Überstundenpauschale

30.09.2026

Unter Überstundenpauschale (straordinario forfettizzato) versteht man eine fixe monatliche Vergütung, mit der eine bestimmte, voraussichtlich regelmäßig anfallende Mehrarbeit pauschal abgegolten wird.

Die Überstundenpauschale wird auch dann ausbezahlt, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten Monat keine oder weniger Überstunden leistet. Sie stellt somit eine fixe zusätzliche Vergütung dar und ist nicht davon abhängig, dass tatsächlich in jedem Monat Überstunden anfallen. Gleichzeitig bedeutet die Vereinbarung einer Überstundenpauschale nicht, dass der Arbeitnehmer unbegrenzt zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet ist.

Grundsätzlich gelten als Überstunden jene Arbeitsstunden, die über die normale Arbeitszeit hinausgehen. In Italien beträgt die gesetzliche Normalarbeitszeit grundsätzlich 40 Stunden pro Woche; der jeweilige Kollektivvertrag kann jedoch kürzere Arbeitszeiten oder besondere Regelungen vorsehen. Auch bei einer Überstundenpauschale müssen die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Grenzen zur Arbeitszeit eingehalten werden.

Wann ist eine Überstundenpauschale zulässig?

Eine Überstundenpauschale kann sinnvoll sein, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig in begrenztem Umfang Mehrarbeit leistet und diese planbar ist. Wichtig ist, dass die Pauschale klar im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt wird.

Dabei sollte insbesondere festgelegt werden:

  • welche Funktion oder Tätigkeit betroffen ist;
  • welcher Betrag monatlich bezahlt wird;
  • welche voraussichtliche Anzahl an Überstunden mit der Pauschale berücksichtigt wird;
  • dass die Zahlung unabhängig von der tatsächlichen monatlichen Anzahl der geleisteten Überstunden erfolgt;
  • dass gesetzliche Ruhezeiten und Arbeitszeitgrenzen weiterhin eingehalten werden.

Was ist in der Praxis zu beachten?

Die Pauschale ersetzt nicht automatisch jede beliebige Mehrarbeit. Leistet der Arbeitnehmer dauerhaft deutlich mehr Überstunden als durch die Pauschale abgedeckt, kann ein zusätzlicher Vergütungsanspruch entstehen. Aus diesem Grund sollte der Arbeitgeber die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden weiterhin dokumentieren.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Pauschale über lange Zeit unabhängig von einer konkreten Regelung oder ohne Bezug zu einer erwarteten Mehrarbeit bezahlt wird. In solchen Fällen kann sie rechtlich als fester Lohnbestandteil oder als sogenannter Superminimo angesehen werden und ist dann nicht ohne Weiteres kürzbar.

Fazit

Die Überstundenpauschale kann ein praktisches Instrument sein, um regelmäßig erwartete Mehrarbeit vertraglich zu regeln. Sie stellt eine fixe monatliche Vergütung dar, die auch ohne tatsächliche Überstundenleistung zusteht. Entscheidend ist jedoch eine klare arbeitsvertragliche Regelung, die Einhaltung des anwendbaren Kollektivvertrags sowie eine laufende Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeiten.

News & Rundschreiben
21.10.2026
4. Oktober – Neuer gesetzlicher Feiertag
Mit 2026 wurde der 4. Oktober (Fest des hl. Franz von Assisi) als neuer gesetzlicher Feiertag eingeführt. Da ...
weiterlesen
21.10.2026
Aufbewahrung Lohnunterlagen
Für Lohn- und Personalunterlagen gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Das Einheitslohnbuch (LUL) ...
weiterlesen
21.10.2026
Lohnerhöhungen
Ab Oktober ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Chemie, Gummi, Plastik Handwerk: ...
weiterlesen
21.10.2026
Verrechnung CU anderer Arbeitgeber vermeiden
In Italien haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Einkommensnachweis (CU) des vorherigen Arbeitgebers beim ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol