Das Modell 730 ist eine vereinfachte Steuererklärung in Italien, die insbesondere von Arbeitnehmern, Pensionisten und bestimmten Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verwendet wird.
Das Modell 730 ermöglicht eine einfache Abwicklung, da die geschuldete Steuer oder ein Steuerguthaben direkt über den Arbeitgeber (sostituto d’imposta) oder die Pension (INPS) ausgeglichen werden kann. Auch Personen ohne laufenden Arbeitgeber können das Modell 730 verwenden.
Weitere Informationen zur italienischen Einkommensteuer finden Sie in unserem Lexikonartikel zur IRPEF (Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche).
Wer kann das Modell 730 verwenden?
Das Modell 730 richtet sich hauptsächlich an Personen mit folgenden Einkommen:
- Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
- Pensionseinkommen
- bestimmte gleichgestellte Einkommen (z. B. bestimmte Unterhaltszahlungen oder Vergütungen aus öffentlichen Funktionen)
- Einkommen aus Grundstücken und Gebäuden
- bestimmte Kapital- und sonstige Einkommen
Was ist das vorausgefüllte Modell 730 (730 precompilato)?
Die italienische Steuerverwaltung (Agenzia delle Entrate) stellt jährlich ein sogenanntes vorausgefülltes 730 (730 precompilato) zur Verfügung.
Dabei werden bereits verschiedene Daten berücksichtigt, die der Steuerverwaltung vorliegen, beispielsweise:
- Einkommen laut Certificazione Unica (CU)
- Gesundheitsausgaben (Apotheke, Krankenhaus, Optiker, Zahnärzte, …)
- Versicherungsprämien
- bestimmte Steuervergünstigungen
- weitere gemeldete Aufwendungen
Der Steuerpflichtige muss die enthaltenen Informationen prüfen und kann fehlende oder fehlerhafte Daten ergänzen oder korrigieren.
Typische Fehlerquellen beim vorgefertigten Modell 730 sind insbesondere:
- nicht vollständig erfasste Einkommen;
- fehlende oder falsch zugeordnete Steuerabzüge (detrazioni) und Abzüge vom Einkommen (deduzioni);
- Änderungen der persönlichen Situation, beispielsweise Familienstand oder Wohnsitzwechsel.
Fristen und Einreichung
Das Modell 730 kann direkt über die Agenzia delle Entrate, über ein CAF (Centro di Assistenza Fiscale) oder über einen befugten Steuerberater eingereicht werden.
Das Modell 730 ist grundsätzlich bis Ende September des Folgejahres einzureichen.