Split Payment

15.10.2025

Stellt ein Mehrwertsteuersubjekt eine Rechnung an eine öffentliche Verwaltung, so wird im Zuge des "Split payment" die darin enthaltene Mehrwertsteuer nicht bezahlt, sondern direkt an das Steueramt überweisen. Dem Mehrwertsteuerpflichtigen reift dadurch ein Mehrwertsteuerguthaben an, ähnlich der Quellensteuer, welches er sich dann bei der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung anrechnen kann.

News & Rundschreiben
12.02.2026
ASPI Beitrag bei Entlassung
Die Höhe des an das Sozialversicherungsinstitut NISF zu zahlenden Beitrages bei Entlassung eines ...
weiterlesen
12.02.2026
Arbeitnehmer mit Einkommen > 122.295 € - Beitragsbegrenzung richtig nutzen
Bei Mitarbeitern mit einem Jahresbruttoeinkommen über 122.295 € kann die sozialversicherungsrechtliche ...
weiterlesen
12.02.2026
Ersatzbesteuerung kollektivvertragliche Lohnerhöhungen und Aufschläge
Für das Jahr 2026 kann auf bestimmte Bezüge (siehe anbei) eine Ersatzbesteuerung angewandt werden. Die ...
weiterlesen
05.02.2026
Lohnerhöhungen, ACI, Meldung Sicherheitssprecher beim Unfallamt
Lohnerhöhungen Ab Januar ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Friseur und ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol