Split Payment

15.10.2025

Stellt ein Mehrwertsteuersubjekt eine Rechnung an eine öffentliche Verwaltung, so wird im Zuge des "Split payment" die darin enthaltene Mehrwertsteuer nicht bezahlt, sondern direkt an das Steueramt überweisen. Dem Mehrwertsteuerpflichtigen reift dadurch ein Mehrwertsteuerguthaben an, ähnlich der Quellensteuer, welches er sich dann bei der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung anrechnen kann.

News & Rundschreiben
16.12.2025
Beitragsreduzierung Bau
Auch für das Jahr 2025 wurde die Fiskalisierung (Beitragsreduzierung) für die Baubetriebe bestätigt. Der ...
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16.12.2025
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
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16.12.2025
Lohnerhöhungen
Ab Dezember ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Chemieindustrie : Lohnerhöhung ...
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16.12.2025
F24 – erhöhte Schuld aufgrund 13. Monatslohn
Im Dezember wird zusätzlich zur Abrechnung des laufenden Monats der 13. Monatslohn ausbezahlt. Genauere Infos ...
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