Innergemeinschaftliche Lieferungen

20.04.2026

Die Lieferung in ein oder aus einem EU-Mitgliedsstatt wird innergemeinschaftliche Lieferung genannt. Im Gegensatz zu einem Import oder Export in ein Land außerhalb der EU, sind innergemeinschaftliche Lieferungen grundsätzlich nicht zu verzollen und die Mehrwertsteuer wird über das sogenannte Reverse Charge Verfahren verrechnet.

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