loader

Bargeldgrenze in Italien

19.12.2025
Die Bargeldgrenze legt den maximal zulässigen Betrag fest, der in Italien in bar bezahlt werden darf. Ziel dieser Regelung ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie die Förderung nachvollziehbarer Zahlungsströme.

Seit 1. Januar 2023 liegt die Bargeldgrenze in Italien bei 4.999,99 €. Barzahlungen ab 5.000 € sind somit nicht zulässig und müssen über nachverfolgbare Zahlungsmittel erfolgen:

  • Banküberweisung
  • Debit- oder Kreditkarte
  • Bank- oder Verrechnungsscheck

Ausländische Touristen bleiben von der Regelung ausgenommen und können daher Einkäufe bis zu 15.000 € auch in bar bezahlen.

Verbot der künstlichen Aufsplittung

Es ist nicht zulässig, einen einheitlichen Vorgang künstlich in mehrere kleinere Barzahlungen unterhalb der Grenze aufzuteilen. Eine solches Vorgehen gilt als unzulässige Umgehung der Bargeldgrenze.

Sanktionen bei Verstößen

Die Sanktionen belaufen sich auf 3.000 bis 50.000 € und trifft sowohl den Zahlenden als auch den Empfangenden. Bei Beträgen über 250.000 € wird die Strafe verfünffacht.

 

Unsere Dienstleistungen


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900  oder info@graber-partner.com.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
21.10.2026
4. Oktober – Neuer gesetzlicher Feiertag
Mit 2026 wurde der 4. Oktober (Fest des hl. Franz von Assisi) als neuer gesetzlicher Feiertag eingeführt. Da ...
weiterlesen
21.10.2026
Aufbewahrung Lohnunterlagen
Für Lohn- und Personalunterlagen gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Das Einheitslohnbuch (LUL) ...
weiterlesen
21.10.2026
Lohnerhöhungen
Ab Oktober ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Chemie, Gummi, Plastik Handwerk: ...
weiterlesen
21.10.2026
Verrechnung CU anderer Arbeitgeber vermeiden
In Italien haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Einkommensnachweis (CU) des vorherigen Arbeitgebers beim ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen