Quellensteuererklärung 770

15.10.2025

Quellensteuern sind Steuern, welche vom Zahlungsleistenden einbehalten werden und dann für den Zahlungsempfänger eingezahlt werden müssen. Der Zahlungsleistende wird dadurch zum "Steuersubstitut". Bestes Beispiel ist der Arbeitgeber, welche dem Arbeitnehmer die Lohnsteuern von seinem Lohn abzieht und dann einzahlt - es gibt aber noch viele andere Quellensteuereinbehaltsverpflichtungen.

Zusätzlich ist der Zahlungsleistende auch noch verpflichtet dem Zahlungsempfänger die erfolgten ausbezahlten Beträge zu bestätigen und dem Fiskus zu melden. Dies erfolgt anhand der Quellensteuererklärung Mod. 770 dessen Namensgebung nichts mit dem Inhalt zu tun hat.

News & Rundschreiben
24.10.2025
Geplante Steuerentlastungen IRPEF 2026 für Privatpersonen und Arbeitnehmer in Italien
Hinweis: Es handelt sich bei diesen Maßnahmen um Entwürfe für das Haushaltsgesetz 2026. Die Maßnahmen können ...
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15.10.2025
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15.10.2025
Vereinbarung Jahresbruttolöhne und Probezeit nutzen
Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder bei Gehaltsverhandlungen hat die Erfahrung gezeigt, dass es ...
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15.10.2025
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Ab Oktober ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Chemie, Gummi, Plastik Handwerk : ...
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