In Italien gibt es mehrere gesetzlich geregelte MwSt.-Sätze. Maßgeblich ist ausschließlich
die Art der Lieferung oder Dienstleistung – nicht die Person des Käufers oder Auftraggebers.
Ausgangspunkt ist der reguläre MwSt.-Satz von 22 %, der grundsätzlich
auf alle Umsätze Anwendung findet.
Nur in gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen gelten reduzierte MwSt.-Sätze
aus sozialen, gesundheitspolitischen oder wirtschaftlichen Gründen. Diese sind im
italienischen MwSt.-Gesetz (DPR 633/72, Tabelle A) geregelt und in
4 %, 5 % und 10 %
unterteilt.
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10 % – ermäßigter Steuersatz
Für bestimmte Leistungen, z. B. Beherbergung, Gastronomie sowie ausgewählte Bau-
und Renovierungsleistungen.
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5 % – stark ermäßigter Steuersatz
Für sozial- und gesundheitspolitisch begünstigte Leistungen sowie einzelne,
gesetzlich genau definierte Waren.
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4 % – superermäßigter Steuersatz
Für Grundbedarfs- und sozial besonders relevante Güter, z. B. Lebensmittel,
Bücher oder den Erwerb der „prima casa“ unter bestimmten Voraussetzungen.
Grundgedanke der MwSt.-Sätze
Die unterschiedlichen MwSt.-Sätze sind steuerpolitisch begründet: Für bestimmte,
gesetzlich begünstigte Waren und Dienstleistungen – häufig mit sozialer oder
gesellschaftlicher Relevanz – gelten ermäßigte Sätze, während im Übrigen grundsätzlich
der reguläre MwSt.-Satz zur Anwendung kommt.
Die heutige Systematik ist historisch gewachsen und wurde im Laufe der Zeit mehrfach an
wirtschaftliche und politische Zielsetzungen angepasst.