Das Handelsregister ist das offizielle öffentliche Register der italienischen Unternehmen und wird von der Handelskammer geführt und verwaltet.
Es enthält die wichtigsten rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Informationen zu den Unternehmen, die auf nationalem Gebiet tätig sind. Freiberufler und Einrichtungen ohne vorwiegend unternehmerische Tätigkeit sind nicht eingetragen.
Das Handelsregister gewährleistet Transparenz und ermöglicht es jedem, die Existenz eines Unternehmens zu überprüfen sowie das Eintragungsdatum, den Geschäftszweck, die Rechtsform, den Status (normale Geschäftstätigkeit, Liquidation oder Insolvenz), das Gesellschaftskapital, den Sitz und die Geschäftsstellen, die Geschäftsführer und Gesellschafter usw. in Kenntnis zu nehmen.
Zudem können bestimmte Unterlagen eingesehen werden, wie beispielsweise die Satzung, die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sowie Änderungen aufgrund von Übertragungen, Fusionen, Einbringungen, Auflösungen oder Eigentumsübertragungen.
Weitere angebotene Zusatzdienste sind:
Das Register ist in zwei Abschnitte unterteilt:
Ordentlicher Abschnitt
Sonderabschnitt
Es gibt zudem einen Teil namens REA, d. h. „Wirtschafts- und Verwaltungsregister“, der die im Handelsregister enthaltenen Informationen ergänzt.
Jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen erhält zudem eine REA-Nummer, die sich aus dem Kürzel der Provinz und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt. Im REA können darüber hinaus Einrichtungen oder Vereine eingetragen werden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit nur nebenbei oder in untergeordneter Weise ausüben und nicht im regulären Handelsregister eingetragen sind.
Es enthält zudem Angaben wie die Aufnahme oder Beendigung der Geschäftstätigkeit, die Haupttätigkeit, die Eröffnung von Betriebseinheiten, die Anzahl der Beschäftigten, den Firmennamen sowie die Benennung der technischen Verantwortlichen.
Die Jahresgebühr der Handelskammer (CCIAA) ist die obligatorische Abgabe, die alle im Handelsregister eingetragenen oder vermerkten Unternehmen jährlich an die zuständige Handelskammer entrichten, allein aufgrund der Tatsache, dass sie eingetragen sind.
Die Fälligkeiten fällt mit der Fälligkeit für die Zahlung der Steuern zusammen. Etwaige Fristverlängerungen gelten auch für die Kammergebühr.
Der Betrag berechnet sich bei Unternehmen, die im ordentlichen Register eingetragen sind, in der Regel auf der Grundlage des IRAP-Umsatzes des Vorjahres unter Anwendung gestaffelter Prozentsätze. Für andere Unternehmen ist ein Festbetrag vorgesehen. Der so berechnete Betrag erhöht sich um 20 % für jede im Handelsregister eingetragene Betriebseinheit (bis zu einem Höchstbetrag von 120,00 Euro pro Betriebseinheit).
Telemaco ist der Name des offiziellen Dienstes und Webportals, das von InfoCamere (der Gesellschaft der italienischen Handelskammern) eingerichtet wurde und den Zugriff auf das italienische Handelsregister sowie die Abfrage und Verwaltung der dort gespeicherten Unternehmensdaten ermöglicht. Einfach ausgedrückt ist es die digitale „Brücke“, die es Bürgern, Fachleuten und Unternehmen ermöglicht, das offizielle Archiv der Handelskammern zu nutzen.
Der normale Bürger und gelegentliche Nutzer greift in der Regel nicht über TELEMACO zu, sondern über die Startseite von www.registroimprese.it, von der aus er jedoch nur auf eine begrenzte Anzahl grundlegender Funktionen zugreifen kann.