Das Handelsregister ist das
offizielle öffentliche Register der italienischen Unternehmen und wird von der
Handelskammer geführt und verwaltet.
Es enthält die wichtigsten
rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Informationen zu den
Unternehmen, die auf nationalem Gebiet tätig sind. Freiberufler und
Einrichtungen ohne vorwiegend unternehmerische Tätigkeit sind nicht
eingetragen.
Das Handelsregister gewährleistet
Transparenz und ermöglicht es jedem, die Existenz eines Unternehmens zu
überprüfen sowie das Eintragungsdatum, den Geschäftszweck, die Rechtsform, den
Status (normale Geschäftstätigkeit, Liquidation oder Insolvenz), das Gesellschaftskapital,
den Sitz und die Geschäftsstellen, die Geschäftsführer und Gesellschafter usw.
in Kenntnis zu nehmen.
Zudem können bestimmte Unterlagen
eingesehen werden, wie beispielsweise die Satzung, die Jahresabschlüsse von
Kapitalgesellschaften sowie Änderungen aufgrund von Übertragungen, Fusionen,
Einbringungen, Auflösungen oder Eigentumsübertragungen.
Weitere angebotene Zusatzdienste
sind:
- Überwachung von Änderungen: Sie können ein oder mehrere Unternehmen auswählen, um per E-Mail eine Benachrichtigung zu erhalten, sobald eine Änderung der Daten registriert wird.
- Abfrage von Unternehmenslisten: Es können Listen der eingetragenen Unternehmen anhand vorab festgelegter Kriterien angefordert werden: z. B. nach geografischen, wirtschaftlichen, größenbezogenen, tätigkeitsbezogenen oder rechtsformbezogenen Kriterien
- Recherchen zu natürlichen Personen: Es können aktuelle oder in der Vergangenheit ausgeübte Unternehmensämter überprüft werden (z. B. Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Liquidator usw.)
Das Register ist in zwei
Abschnitte unterteilt:
Ordentlicher Abschnitt
- Einzelunternehmer
- Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Konsortien mit externer Tätigkeit
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV)
- Öffentliche Einrichtungen mit gewerblicher Tätigkeit
- Ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Italien
Sonderabschnitt
- Landwirte und Selbstbewirtschafter
- Kleinunternehmer
- Handwerksbetriebe
- Einfache Gesellschaften
- Start-ups und innovative KMU
- Sozialunternehmen
- Gesellschaften von Freiberuflern (STP) und Anwaltsgesellschaften
- Kultur- und Freizeitunternehmen (ICC)
- Verschiedene Einträge (z. B. Unternehmensgruppen)
REA (Wirtschafts- und Verwaltungsregister)
Es gibt zudem einen Teil namens
REA, d. h. „Wirtschafts- und Verwaltungsregister“, der die im Handelsregister
enthaltenen Informationen ergänzt.
Jedes im Handelsregister
eingetragene Unternehmen erhält zudem eine REA-Nummer, die sich aus dem Kürzel
der Provinz und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt. Im REA können darüber
hinaus Einrichtungen oder Vereine eingetragen werden, die eine wirtschaftliche
Tätigkeit nur nebenbei oder in untergeordneter Weise ausüben und nicht im
regulären Handelsregister eingetragen sind.
Es enthält zudem Angaben wie die
Aufnahme oder Beendigung der Geschäftstätigkeit, die Haupttätigkeit, die
Eröffnung von Betriebseinheiten, die Anzahl der Beschäftigten, den Firmennamen
sowie die Benennung der technischen Verantwortlichen.
Jahresgebühr
Die Jahresgebühr der
Handelskammer (CCIAA) ist die obligatorische Abgabe, die alle im
Handelsregister eingetragenen oder vermerkten Unternehmen jährlich an die
zuständige Handelskammer entrichten, allein aufgrund der Tatsache, dass sie
eingetragen sind.
Die Fälligkeiten fällt mit der Fälligkeit für die Zahlung der Steuern zusammen. Etwaige
Fristverlängerungen gelten auch für die Kammergebühr.
Der Betrag berechnet sich bei
Unternehmen, die im ordentlichen Register eingetragen sind, in der Regel auf
der Grundlage des IRAP-Umsatzes des Vorjahres unter Anwendung gestaffelter
Prozentsätze. Für andere Unternehmen ist ein Festbetrag vorgesehen. Der so
berechnete Betrag erhöht sich um 20 % für jede im Handelsregister eingetragene
Betriebseinheit (bis zu einem Höchstbetrag von 120,00 Euro pro
Betriebseinheit).
Was bedeutet „TELEMACO“ von InfoCamere?
Telemaco ist der Name des
offiziellen Dienstes und Webportals, das von InfoCamere (der Gesellschaft der
italienischen Handelskammern) eingerichtet wurde und den Zugriff auf das
italienische Handelsregister sowie die Abfrage und Verwaltung der dort
gespeicherten Unternehmensdaten ermöglicht. Einfach ausgedrückt ist es die
digitale „Brücke“, die es Bürgern, Fachleuten und Unternehmen ermöglicht, das
offizielle Archiv der Handelskammern zu nutzen.
Der normale Bürger und
gelegentliche Nutzer greift in der Regel nicht über TELEMACO zu, sondern über
die Startseite von www.registroimprese.it,
von der aus er jedoch nur auf eine begrenzte Anzahl grundlegender Funktionen
zugreifen kann.