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Vordruck RLI (Registrazione locazione immobili)

23.02.2026
Der Vordruck RLI (Registrazione locazione immobili) ist ein zentrales Steuerformular in Italien, das bei der Registrierung und Verwaltung von Miet- und Pachtverträgen für Immobilien eingesetzt wird. Es ersetzt seit 2014 verschiedene ältere Formulare und fasst zahlreiche Pflichten rund um Immobilienmieten und -pachten zusammen.

Was ist der Vordruck RLI?

Der Vordruck RLI ist ein offizielles Formular des italienischen Finanzamts (Agenzia delle Entrate) zur:

  • Erstregistrierung eines Miet- oder Pachtvertrages,
  • Mitteilung von Änderungen (z. B. Verlängerung, Abtretung, Subjektwechsel),
  • Beendigung des Vertrags,
  • Ausübung oder Widerruf von Steueroptionen wie der Einheitsbesteuerung „cedolare secca“ (pauschale Besteuerung)

Was gibt es zu beachten?

Nach italienischem Recht muss ein Miet- oder Pachtvertrag in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung beim Finanzamt registriert werden.

Wichtige Punkte:

  • Pflicht zur Registrierung: Grundsätzlich sind fast alle Mietverträge meldepflichtig – ausgenommen kurzfristige Überlassungen von insgesamt weniger als 30 Tagen pro Jahr, die sogenannten Kurzeitmietverträge.
  • Gesetzliche Frist: Die 30-Tage-Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss oder dem Beginn des Mietverhältnisses, wenn dieses vor dem Unterzeichnungsdatum liegt.
  • Rechtliche Sicherheit: Durch die Registrierung erhalten die Verträge ein sicheres Datum (ital. data certa).

Wer muss den RLI-Vordruck einreichen?

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Registrierung vorzunehmen oder zu veranlassen. Die Pflicht besteht aber für beide Parteien, also Vermieter und Mieter.

Einreichen kann:

  • der Vermieter selbst,
  • der Mieter mit Vollmacht,
  • ein beauftragter Vertreter (z. B. Steuerberater, Agent),
  • befugte Vermittler wie Immobilienmakler oder CAF (Steuerhilfsstellen).

Wie und wo erfolgt die Registrierung?

1. Persönlich beim Finanzamt
Es besteht die Möglichkeit, den Vordruck in Papierform bei einem lokalen Büro der Einnahmenagentur (Agenzia delle Entrate) einzureichen.

2. Über Dritte
Ein Bevollmächtigter kann die Registrierung für Sie erledigen (z. B. Steuerberater).

3. Online (RLI-Web)
Über das offizielle Portal der Einnahmenagentur (Agenzia delle Entrate) kann der Vordruck RLI elektronisch eingereicht werden – mit SPID, CIE oder CNS (dabei handelt es sich um in Italien gängige digitale Identitätsnachweise, die einen sicheren und schnellen Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung ermöglichen).

Typische Inhalte des RLI-Formulars

Der RLI-Vordruck umfasst mehrere Bereiche, darunter:

  • Allgemeine Angaben zum Vorgang: Art der Meldung (z. B. Erstregistrierung, Verlängerung, Kündigung).
  • Daten der Parteien: Identifizierung von Vermieter und Mieter.
  • Immobiliendaten: Adresse, Katasterinformationen (Katasterkategorie, Parzelle, Baueinheit usw.).
  • Steuerliche Optionen: Wahl oder Widerruf der Einheitsbesteuerung (cedolare secca).

Steuern, Fristen und Formalitäten

  • Registrierungssteuer: Hängt von der Art des Mietvertrages ab. Bei Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken beträgt die Registersteuer 2 % des Jahresmietzins und ist jährlich zu entrichten und werden in der Regel zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
  • Stempelsteuer: Jeweils 16,00 Euro jeweils pro 4 Seiten Vertrag.
  • Option Einheitssteuer (cedolare secca): Bei Wahl der pauschalen Besteuerung entfallen sowohl Register- als auch Stempelsteuer.

Vermeiden Sie Verspätungen: Die verspätete Registrierung kann zu Zinsen und Strafen führen. Die Registrierung gilt als abgeschlossen, sobald eine kopierte, registrierte Version des Vertrags ausgestellt oder elektronisch bestätigt wurde.

Fazit

Der Vordruck RLI ist ein zentrales Instrument zur Einhaltung steuerlicher Pflichten bei Immobilienmietverträgen in Italien.

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