Makler/Vermittler

30.01.2023

Ein Makler oder Vermittler hat die Aufgabe, zwei oder mehrere Personen für einen Geschäftsabschluss in Verbindung zu bringen, ohne dabei aber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu stehen. Der Makler/Vermittler erhält für den Geschäftsabschluss eine Provision, welche von einer der Parteien bezahlt wird. Makler sind vor allem im Tätigkeitsbereich der Immobilien, Waren oder Dienstleistungen aktiv.

Die Ausübung der Tätigkeit als Makler ist unvereinbar, wenn zusätzlich unternehmerische Tätigkeiten wie z.B. die Herstellung oder der Verkauf desselben Produktbereichs ausgeübt werden. Außerdem darf der Makler auch nicht als Arbeitnehmer einer öffentlichen oder privaten Einrichtung fungieren oder bei einem Bank-, Finanz-, oder Versicherungsinstitut beschäftigt sein. Teilzeitarbeitsverhältnisse bis max. 50% im öffentlichen Dienst sind vereinbar.

Um die Tätigkeit als Makler ausüben zu dürfen, bedarf es bestimmten Voraussetzungen (spezifische Prüfung, Oberschulabschluss, Haftpflichtversicherung etc.). Die Eintragung beim Handelsregister als Makler ist Grundvoraussetzung um die Tätigkeit ausüben zu können.

News & Rundschreiben
16.07.2026
Elektronische Übermittlung Einnahmen aus Elektroladestationen
Betreiber von Elektroladestationen, die Tageseinnahmen aus Ladevorgängen gegenüber Endverbrauchern haben, ...
weiterlesen
16.07.2026
Verknüpfung Registrierkassen mit elektronischen Zahlungssystemen
Seit dem 1. Jänner 2026 müssen elektronische Registrierkassen mit den verwendeten elektronischen ...
weiterlesen
16.07.2026
Terminplan Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Buchhaltung: Monat Fälligkeit ...
weiterlesen
16.07.2026
Meldungen GSE für Investitionen mit Hyperabschreibung
Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2026 mitgeteilt, hat sich mit dem Jahr 2026 die Förderung ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol