Für Unternehmen, Gesellschaften, Freiberufler und zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung einer PEC-Adresse. Diese ist im Handelsregister zu hinterlegen. Seit 2025 umfasst diese Pflicht auch die beauftragten Verwalter italienischer Gesellschaften: Jeder Verwalter hat eine persönliche PEC-Adresse zu beantragen und ebenfalls beim Handelsregister zu registrieren.
Die PEC ermöglicht eine effiziente, sichere und rechtlich anerkannte Kommunikation mit Behörden, Geschäftspartnern und Kunden. Sie erleichtert die Verwaltung von Fristen, die Dokumentation von Zustellungen sowie verschiedene organisatorische Prozesse.
Gleichwohl bestehen Grenzen: Die volle Rechtswirkung entfaltet die PEC ausschließlich innerhalb Italiens und nur dann, wenn sowohl Absender als auch Empfänger über eine PEC-Adresse verfügen. Nachrichten an gewöhnliche E-Mail-Adressen verlieren ihren zertifizierten Status.
Trotz ihrer Kostenpflicht stellt die PEC ein zentrales Instrument der digitalen Verwaltung in Italien dar. Geplante Anpassungen an die europäischen eIDAS-Standards sollen ihre Nutzung künftig weiter vereinheitlichen und professionalisieren.