Die PEC-Adresse (Posta Elettronica Certificata) ist eine zertifizierte elektronische Adresse,
die in Italien denselben Beweiswert besitzt wie ein Einschreiben mit Rückantwort.
Beim Austausch zwischen zwei PEC-Adressen werden automatisch Sende- und Zustellbestätigungen generiert,
welche Datum, Uhrzeit und die Integrität der übermittelten Nachricht rechtsverbindlich nachweisen.
Der gesamte Inhalt – einschließlich Anhängen – ist gegen nachträgliche Veränderungen geschützt.
Für Unternehmen, Gesellschaften, Freiberufler und zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten besteht eine
gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung einer PEC-Adresse. Diese ist im Handelsregister zu hinterlegen.
Seit 2025 umfasst diese Pflicht auch die beauftragten Verwalter italienischer Gesellschaften:
Jeder Verwalter hat eine persönliche PEC-Adresse zu beantragen und ebenfalls beim Handelsregister
zu registrieren.
Die PEC ermöglicht eine effiziente, sichere und rechtlich anerkannte Kommunikation mit Behörden,
Geschäftspartnern und Kunden. Sie erleichtert die Verwaltung von Fristen, die Dokumentation von
Zustellungen sowie verschiedene organisatorische Prozesse.
Gleichwohl bestehen Grenzen: Die volle Rechtswirkung entfaltet die PEC ausschließlich innerhalb Italiens
und nur dann, wenn sowohl Absender als auch Empfänger über eine PEC-Adresse verfügen.
Nachrichten an gewöhnliche E-Mail-Adressen verlieren ihren zertifizierten Status.
Trotz ihrer Kostenpflicht stellt die PEC ein zentrales Instrument der digitalen Verwaltung in Italien dar.
Geplante Anpassungen an die europäischen eIDAS-Standards sollen ihre Nutzung künftig weiter vereinheitlichen
und professionalisieren.